Bad KreuznachRheinland-Pfalz

Tierhalter aufgepasst: Pflicht zur Bestandsmeldung bis 15. Januar!

Tierhalter in Rheinland-Pfalz sind dazu aufgerufen, bis zum 15. Januar die Anzahl ihrer Schweine, Schafe und Ziegen, die zum 1. Januar in ihrem Bestand vorhanden sind, dem Veterinäramt zu melden. Dies weist die Kreisverwaltung hin. Auch wenn es sich um einen Hobbystand handelt, müssen die Halter ihrer Meldepflicht nachkommen. Sollten zum Stichtag keine Tiere vorhanden sein, jedoch eine erneute Aufstallung im Laufe des Jahres geplant sein, sollen diese Halter dennoch zunächst die Anzahl mit „0“ angeben. Eine vollständige Aufgabe der Tierhaltung ist dem Veterinäramt ebenfalls zu melden.

Zusätzlich sind Halter verpflichtet, Änderungen in ihrem Bestand binnen sieben Tagen anzuzeigen, wenn Tiere übernommen oder abgegeben werden. Die Meldung kann entweder über die Schweine-/Schaf-/Ziegendatenbank im Internet unter www.hi-tier.de oder per Post bzw. Fax an den Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach erfolgen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung unter der E-Mail-Adresse vet-agrar@donnersberg.de oder telefonisch unter 06352 710208 zur Verfügung.

Meldepflicht für diverse Tierarten

Die Meldung der Tierhaltung gilt nicht nur für Schweine, Schafe und Ziegen, sondern auch für eine Vielzahl anderer Tierarten. Laut Informationen muss die Haltung von Rindern, Einhufern wie Pferden und Eseln, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasane, Tauben, Vögeln wie Wachteln, sowie Gehegewild und Kameliden angezeigt werden. Darüber hinaus sind Aquakulturbetriebe und solche, die Fische halten, verpflichtet, ihre Tierhaltung zu melden, unabhängig von der Anzahl oder dem Zweck der Haltung. Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz verlangt ebenfalls eine Meldung von allen Haltern dieser Tiere.

Nach erfolgreicher Anzeige erhält jede Tierhaltung eine zwölfstellige Registriernummer. Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden, die im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (HI-Tier) verwaltet werden, erhalten zudem nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System. Weitere Informationen zu dieser Meldepflicht sind auf der Website der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz verfügbar.

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Bad Kreuznach, Deutschland
Beste Referenz
rheinpfalz.de
Weitere Infos
rhein-pfalz-kreis.de

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