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Tödlicher Feuerwerksunfall in Oschatz: Fragen zur Sicherheit aufgeworfen

In Oschatz ist ein 45-jähriger Mann in der Silvesternacht an den Verletzungen gestorben, die er bei einem Feuerwerksunfall erlitten hatte. Der Vorfall ereignete sich, als der Mann ein Feuerwerk der Klasse F4 zündete, für das er offenbar keine erforderliche Berechtigung besaß. Laut Informationen von lvz.de zog der Mann sich dabei schwere Kopfverletzungen zu und verstarb wenig später im Krankenhaus.

Die Polizei ermittelt derzeit und hat bestätigt, dass der Verunglückte nicht im Besitz der notwendigen Genehmigungen war, um derart gefährliches Feuerwerk zu verwenden. Feuerwerkskörper der Klasse F4 gelten in Deutschland als besonders riskant und dürfen ausschließlich von geschulten Fachkräften genutzt werden, die eine behördliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen müssen. Die entsprechenden Voraussetzungen hatte der Mann offenbar nicht erfüllt. Das zuständige Landratsamt verweigerte weitere Auskünfte mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen und die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen.

Silvesteransturm und andere Vorfälle

Trotz des tragischen Unfalls und eines weiteren tödlichen Vorfalls, bei dem ein 17-jähriger Mopedfahrer gegen einen Baum gefahren war, bezeichnete Steffen Manzke, Leiter des Polizeireviers Oschatz, die Silvesternacht als „verhältnismäßig ruhig“. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen bis zu 15 Sachbeschädigungen gemeldet wurden, sei die Silvesternacht 2024 mit deutlich weniger Einsätzen ausgekommen. Auch Stadtwehrleiter Lars Natzke bestätigte einen ruhigen Verlauf. Die Feuerwehr rückte zu sieben Einsätzen aus, hauptsächlich wegen kleiner Brände, die durch Reste von Feuerwerkskörpern ausgelöst wurden.

Um die Risiken beim feuersprechenden Jahreswechsel zu minimieren, gibt es in Deutschland strenge Vorschriften bezüglich des Verkaufs und der Verwendung von Feuerwerkskörpern. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt, während Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 nur in Spezialgeschäften verkauft werden dürfen, wie jura-forum.de erläutert. Die Regeln zum Abbrennen der Klasse F2 beschränken sich auf die Zeit vom 31. Dezember, 14:00 Uhr bis zum 1. Januar, 06:00 Uhr.

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Oschatz, Deutschland
Beste Referenz
lvz.de
Weitere Infos
juraforum.de

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