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Frachtschiff rammt Schleusentor: Chaos im Nord-Ostsee-Kanal!

Ein erheblicher Vorfall hat sich am frühen Donnerstagmorgen in Brunsbüttel ereignet, als ein Frachtschiff ein Schleusentor auf dem Nord-Ostsee-Kanal rammt. Nach Angaben eines Sprechers der Wasserschutzpolizei wurde bei dem Vorfall niemand verletzt. Das beschädigte Binnentor der großen Nordkammer ist so stark verformt, dass es nicht mehr benutzt werden kann. Informationen zur Dauer der Reparatur und zu den Reparaturkosten sind bisher nicht bekannt.

Der unfallverursachende Frachter, der unter zyprischer Flagge fährt und auf seiner Route von Hamburg nach Klaipeda in Litauen war, kollidierte mit dem Schleusentor, nachdem die Maschine des Schiffs ausgefallen war. Während des Einschleusens in den Nord-Ostsee-Kanal konnte das 88 Meter lange Schiff nicht mehr manövriert werden und rammte das geschlossene Tor. Laut Berichten drückte das Schiff das Tor auf einer Breite von zehn Metern bis zu zwei Metern tief ein.

Folgen für den Schiffsverkehr

Obwohl der Frachter seine Notankerung versuchte, konnte die Kollision nicht verhindert werden. An dem Frachter entstand laut ersten Einschätzungen nur ein leichter Schaden am Bug, während das zweite Schiff, das sich in der Schleusenkammer befand, unbeschädigt blieb. Die Wasserschutzpolizei untersucht nun, ob der Anker des havarierten Schiffs eventuell Schäden am Boden der Schleusenkammer verursacht hat, wie NDR berichtete.

Der Unfall hat Auswirkungen auf den Schiffsverkehr in der Region. Glücklicherweise kann die große Nordschleuse weiterhin bei Niedrigwasser genutzt werden. Es sind jedoch umfangreiche Reparaturen erforderlich, da das beschädigte Tor ausgebaut werden muss. Ein Ersatztor wird in einer Werft in Kiel gefertigt und soll erst im Frühjahr bereitstehen. Die Instandsetzung wird schätzungsweise 14 Tage in Anspruch nehmen, wie Thomas Fischer von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) erklärte.

Da durch den Ausfall einer Schleusenkammer die Schifffahrt möglicherweise eingeschränkt ist, könnte die WSV eine Schlepperpflicht für große Schiffe anordnen, um weitere Kollisionen zu verhindern. Kleinere Schiffe sind hingegen nicht betroffen, da sie die zwei kleineren Schleusenkammern nutzen können. Laut MOPO bleibt das havarierte Schiff vorerst in der Schleusenkammer, bis die Seetauglichkeit überprüft wurde.

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Brunsbüttel, Deutschland
Beste Referenz
mopo.de
Weitere Infos
ndr.de

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