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Lübeck in Aufruhr: Unternehmer auf der Flucht nach Missbrauchsverurteilung!

In Lübeck sorgt der Fall des Unternehmers Christo S. für Aufsehen, der wegen sexuellen Missbrauchs an einem Kind verurteilt wurde und sich derzeit auf der Flucht befindet. Der 42-jährige Unternehmer soll zwischen 2010 und 2014 mindestens sieben Mal einen damals elfjährigen Jungen missbraucht haben. S., der in einer sozialen Einrichtung aktiv war, blieb bei seiner Aussage vor Gericht und beteuerte seine Unschuld. Am 3. Juli 2023 wurde er jedoch vom Landgericht Lübeck zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Obwohl die Haftstrafe verhängt wurde, trat S. diese bislang nicht an und ist unbekannten Aufenthalts. Oberstaatsanwalt Jens Buscher bestätigte, dass S. nicht zum Haftantritt erschienen ist und untergetaucht ist. Nach der Ablehnung eines Antrags auf Strafaufschub durch das Landgericht, sowie der sofortigen Beschwerde des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, die am 22. Juli 2024 verworfen wurde, bleibt S. auf der Flucht. Gegen ihn besteht ein internationaler Haftbefehl und es laufen umfangreiche Fahndungsmaßnahmen.

Weitere Entwicklungen und rechtliche Hintergründe

Zu den rechtlichen Aspekten rund um sexuelle Übergriffe wurde auch ein weiterer Fall bekannt, in dem ein ehemaliger Staatsanwalt wegen sexuellen Missbrauchs seines eigenen Sohnes verurteilt wurde. Laut LTO umfasste das Urteil die Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Der Beschuldigte hatte sich 2019 selbst angezeigt und den Missbrauch zugegeben. Im Rahmen des Prozesses war jedoch umstritten, ob er aufgrund einer Schlafstörung, bekannt als Sexsomnia, schuldlos gehandelt habe.

Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, obwohl die Tat den gesetzlichen Rahmen für schwereren sexuellen Missbrauch übersteigt. Grund für die mildere Strafe war, dass der Fall als Ausnahme behandelt wurde. Die Anklage wurde erst durch ein Klageerzwingungsverfahren ermöglicht, da die Staatsanwaltschaft Kiel zuvor nicht ermitteln wollte.

Für die Polizei in Schleswig-Holstein bleibt die Situation komplex: Aktuell gibt es 2304 offene Haftbefehle im Bundesland, bundesweit sind es sogar fast 146.000. Die Fahndung nach Christo S. erfolgt derzeit nicht öffentlich.

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Lübeck, Deutschland
Beste Referenz
ln-online.de
Weitere Infos
lto.de

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