ArzbergBerlinTorgau

Berufsbetreuer in Torgau verurteilt: Tod des Schützlings sorgt für Aufregung!

Am Amtsgericht Torgau wurde Klaus A., ein 45-jähriger Berufsbetreuer, aufgrund fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Er war für den 64-jährigen Richard G. zuständig, der am 4. April 2023 leblos in seinem Badezimmer in Arzberg aufgefunden wurde. Die Obduktion ergab, dass die Todesursache Unterkühlung war, bedingt durch starken Gewichtsverlust und einen kritischen Gesundheitszustand.

Richard G. lebte in sozialer Isolation, ohne Strom und Lebensmittel in einem spartanischen Haus ohne Telefon oder Fernseher. Der Kontakt zu seiner Familie war sehr eingeschränkt, und das Verhältnis zu seinen Kindern war distanziert. Zum Zeitpunkt seines Todes wog Richard G. lediglich 39 Kilogramm, was einem BMI von 14,5 entspricht. Eine Gutachterin stellte bei ihm paranoide Schizophrenie fest, was seine Entscheidungsfähigkeit stark beeinträchtigte.

Verurteilung und Strafe

Klaus A. wurde vorgeworfen, seine Pflichten als Betreuer vernachlässigt zu haben, indem er Richard G. nicht in eine betreute Einrichtung brachte. Klaus A. verteidigte sich damit, dass Richard G. keine Hilfe gewollt habe und dass er keine akute Gefahr für dessen Leben sah. Er berief sich zudem auf eine Änderung der Betreuungsgesetzgebung, die die Wünsche der Betreuten priorisiere. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2400 Euro wegen fahrlässiger Tötung beantragt, doch das Gericht verurteilte Klaus A. zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre. Richterin Juliane Schlegel stellte fest, dass Klaus A. seine Sorgfaltspflichten verletzt hatte und hätte handeln müssen.

Bemerkenswert ist, dass Klaus A. Richard G. erst sieben Wochen nach seiner Ernennung als Betreuer besuchte. Das Urteil ist gegenwärtig noch nicht rechtskräftig.

Fahrlässige Tötung wird gemäß § 222 StGB definiert als der Tod eines Menschen, der durch fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Die Strafe für fahrlässige Tötung kann bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen, abhängig vom Grad der Fahrlässigkeit und der Sorgfaltspflichtverletzung. Laut einer Recherche zu rechtlichen Aspekten und Strafen im Zusammenhang mit fahrlässiger Tötung wird klargestellt, dass die Missachtung einer Sorgfaltspflicht kausal für den Tod eines Individuums sein muss, was im aktuellen Fall von Klaus A. relevant ist, wie auf der Website von Strafrecht Berlin erläutert wird.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Arzberg, Deutschland
Beste Referenz
saechsische.de
Weitere Infos
strafrecht.berlin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert