Aachen

Polizist vor Gericht: Gewalt bei Verkehrskontrolle in Alsdorf!

Ein Polizeibeamter aus Aachen ist wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht. Der 40-Jährige wird beschuldigt, eine Verkehrskontrolle eines Autofahrers angeordnet zu haben, von dem er wusste, dass dieser keinen Führerschein besitzt. Der Angeklagte und der 55-jährige Geschädigte sind seit Jahren in einen privaten Streit verwickelt, der bereits vor Gerichte gebracht wurde.

Der Vorfall ereignete sich in Alsdorf, als der Geschädigte sich weigerte, aus seinem Wagen auszusteigen und sich darin verbarrikadierte. Um eine Flucht zu verhindern, gab der Angeklagte zu, alle Reifen des Wagens zerstochen zu haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, mit einem Einsatzschlagstock das Fenster der Fahrertür eingeschlagen, Reizgas in das Fahrzeug gesprüht und den Fahrer getreten zu haben. Der Geschädigte konnte nicht aus dem Wagen gezogen werden, da er sich mit den Armen im Lenkrad und mit den Füßen unter die Pedale verkeilt hatte.

Gerichtsverhandlung und Vorwürfe

Die Situation entspannte sich erst, als eine zufällig vorbeikommende Polizistin eintraf; ein Rettungswagen wurde gerufen. Der angeklagte Polizist behauptete, der Geschädigte habe sich „erkennbar schauspielerisch“ aus dem Fahrzeug fallen lassen und erklärte, dass dieser hätte aussteigen sollen, um den Vorfall zu vermeiden. Außerdem wird ihm vorgeworfen, wahrheitswidrig angegeben zu haben, dass es in der Vergangenheit bei einer ähnlichen Kontrolle zu einer langen Verfolgungsfahrt gekommen sei.

Der Polizist soll den Geschädigten wiederholt dienstlich überprüft und ein Stalking-Protokoll erstellt haben. In seiner Verteidigung erklärte er, die häufigen Anfragen seien durch Unterbrechungen bei der Arbeit bedingt gewesen. Für den aktuellen Prozess am Landgericht sind fünf weitere Verhandlungstage angesetzt. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

In einem anderen Fall wurden zwei Polizistinnen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen verurteilt. Ihnen drohte jeweils ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, was bei einem rechtskräftigen Urteil das Ende ihrer Polizeilaufbahn bedeuten könnte. Der Vorfall ereignete sich im Mai 2020 während einer Verkehrskontrolle in Gevelsberg, als ein gesuchter Autofahrer das Feuer eröffnete und einen der Polizisten verletzte.

Die Polizistinnen hatten sich entschlossen, vom Einsatzort zu fliehen, anstatt einzugreifen, und wurden von der Staatsanwaltschaft angeklagt, ihre Kollegen in einer lebensbedrohlichen Situation im Stich gelassen zu haben. Nach der Flucht hielten sie einen Kleinwagen an, um wegzufahren, und kehrten erst später zum Tatort zurück. Eine der Polizistinnen rechtfertigte ihre Flucht damit, sie hätte ihre Gedanken sortieren können. Trotz der anerkannten Angst der Polizistinnen betonte die Richterin, dass sie ihren Pflichten als Polizeibeamtinnen nachkommen müssten. Die Verteidigung legte Berufung ein, da sie argumentierten, die Situation sei lebensgefährlich gewesen.

Zusätzlich haben männliche Kollegen Unterstützung für die Polizistinnen geäußert, ohne Vorwürfe zu erheben. Der Fall hat das Potenzial, als Prüfungsinhalt im juristischen Studium verwendet zu werden.

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Alsdorf, Deutschland
Beste Referenz
aachener-zeitung.de
Weitere Infos
jura-online.de

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