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Brandenburgs Gesundheitsministerin fordert umfassende Reformen für Kliniken!

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) fordert Nachbesserungen bei der Krankenhausreform. Müller betont, dass an vielen wichtigen Punkten der Reform nachgebessert oder präzisiert werden muss. Wichtige Punkte sind die Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung und die Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds. Die neue Brandenburger Landesregierung plant, alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten, um die wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu sichern.

Die Krankenhausreform trat am 1. Januar in Kraft und wird schrittweise bis 2029 umgesetzt. Länder sollen bis Ende 2026 ihren Kliniken die jeweiligen Leistungsgruppen zuweisen, während die Finanzierung ab 2027 und 2028 schrittweise auf das neue System umgestellt werden soll. Müller fordert eine 40-prozentige Beteiligung des Bundes am geplanten Transformationsfonds, der 50 Milliarden Euro für zehn Jahre ab 2025 bereitstellen soll. Bislang ist die Finanzierung des Fonds so vorgesehen, dass 50 Milliarden Euro je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds stammen.

Details zum Transformationsfonds

Der Transformationsfonds soll ab 2026 für zehn Jahre Krankenhäuser bei Umstrukturierungen unterstützen, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Bis 2035 sollen bis zu 25 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds dem Krankenhausstrukturfonds zugeführt werden. Der Fonds wird beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) angesiedelt. Weitere Details stammen aus einer Protokollerklärung, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Bundesländern vorgelegt hat.

Gefördert werden sollen unter anderem die standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten und die Umwandlung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Voraussetzung für die Förderung ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Vorhaben. Schließungen von Krankenhausstandorten oder das Teilen von Kliniken können ebenfalls unterstützt werden. Umstrukturierungsmaßnahmen müssen nach dem 1. Januar 2026 beginnen, was vorübergehend Umbaumaßnahmen bremsen könnte. Jährlich können bis zu 2,5 Milliarden Euro aus dem Transformationsfonds abgerufen werden, wobei private Krankenversicherungen ebenfalls beteiligt werden können. Die Bundesländer müssen sich zu mindestens 50 Prozent an den geförderten Umstrukturierungen beteiligen.

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Weitere Infos
aerzteblatt.de

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