Tessin

Auto unter Alkohol: 12-jähriger Schüler bei Zebrastreifen angefahren!

Ein schwerer Verkehrsunfall erschütterte den Landkreis Rostock, als ein Autofahrer am Montag einen 12-jährigen Schüler an einem Fußgängerüberweg in Tessin anfuhr. Der Vorfall ereignete sich, als der Schüler, der zunächst rechts neben der Straße fuhr, über den Zebrastreifen wechseln wollte. Der 63-jährige Autofahrer bemerkte den Jungen offenbar zu spät, was zu einem Zusammenstoß führte, bei dem der Schüler mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe des Fahrzeugs schlug, wodurch die Scheibe beschädigt wurde.

Der 12-Jährige erlitt Verletzungen am Knie und wurde zur Prüfung seines Gesundheitszustandes in eine nahegelegene Klinik gebracht. Die Polizei stellte zudem fest, dass der Autofahrer einen Atemalkoholgehalt von etwa 0,5 Promille hatte. Infolgedessen wird gegen ihn wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Der Fahrer musste außerdem seinen Führerschein abgeben.

Rechtliche Konsequenzen bei Verkehrsunfällen

Verkehrsunfälle wie dieser bringen nicht nur gesundheitliche und materielle Schäden mit sich, sondern können auch rechtliche Konsequenzen für die Unfallverursacher haben. Laut ra-kotz.de können Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss strafrechtlich verfolgt werden. Dabei sind nicht nur Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich, sondern auch Schadensersatzansprüche, die von den Geschädigten geltend gemacht werden können.

Ein Autofahrer wird strafrechtlich verfolgt, wenn er einen Unfall verursacht, während er unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht. Die Mindestpromillewerte für eine strafbare Handlung liegen bei 0,5 Promille für unerfahrene Fahrer und 1,1 Promille für erfahrene Fahrer. Zudem können zivilrechtliche Ansprüche unabhängig von einem Strafverfahren geltend gemacht werden, was bedeutet, dass Geschädigte auch Schadensersatzforderungen bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers einreichen können.

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Tessin, Deutschland
Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
ra-kotz.de

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