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Sachsen-Anhalt führt Bachelorabschluss im Jurastudium ein!

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt plant die Einführung eines neuen Studienabschlusses für Jurastudierende. Künftig sollen diese die Möglichkeit haben, einen Bachelor of Laws zu erwerben. Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) kündigte an, einen entsprechenden Gesetzentwurf im Frühjahr einzubringen. Hierdurch wird ein alternativer Studienabschluss neben den bestehenden rechtswissenschaftlichen Examensabschlüssen geschaffen.

Der Bachelor of Laws zielt darauf ab, den Studierenden Sicherheit zu geben, falls sie die erste juristische Prüfung nicht bestehen sollten. Mit diesem Abschluss können sie in verschiedenen Tätigkeitsfeldern in Verwaltungen und der Wirtschaft tätig werden, jedoch sind sie keine Volljuristen. Volljuristen müssen nach wie vor beide Staatsexamen ablegen, um beispielsweise als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt arbeiten zu können. Die geplante Reform soll zudem Ängste der Studierenden vor dem Nichtbestehen des Examens mindern.

Geplanter Gesetzesrahmen und Umsetzung

Die Einführung des neuen Studienabschlusses erfordert eine Novellierung des Juristenausbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt (JAG). Der Bachelor of Laws wird als nicht-akkreditierter integrierter Studienabschluss normiert. Im Rahmen dieser Reform strebt die Ministerin nicht nur die Anerkennung der im Hauptstudium erbrachten Leistungen an, sondern auch die Schaffung neuer beruflicher Perspektiven. Die Studierenden sollen sich an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einschreiben können.

Auf Antrag beim Prüfungsamt der Universität wird der Bachelor-Abschluss vergeben, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung erfüllt sind. Auch wird angestrebt, einen Wettbewerbsvorteil für den Universitätsstandort Halle (Saale) zu schaffen, wie in Berichten von Tag24 und Presse Sachsen-Anhalt dargelegt wird.

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Weitere Infos
presse.sachsen-anhalt.de

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