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Stadt Augsburg stoppt Schweineschlachtungen: Tierschutz in Gefahr!

Im Augsburger Schlachthof ist die Schlachtung von Schweinen bis auf Weiteres untersagt. Dies wurde am 8. Januar 2025 bekannt gegeben, nachdem die Aufsichtsbehörde erhebliche Probleme bei der Betäubung der Tiere festgestellt hatte. Die Stadt Augsburg erließ die Anordnung aus Gründen des unzureichenden Tierschutzes. Laut Felicitas Allmann, der Leiterin des Augsburger Veterinäramtes, gab es wiederholt Fehlbetäubungen bei den Schlachtschweinen, was zu der drastischen Entscheidung führte.

Bereits im Dezember 2022 hatte der Schlachthof wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten angekündigt, die Schweineschlachtungen zu beenden. Die zutage getretenen Probleme traten insbesondere bei der Elektrobetäubung auf, wobei die Handhabung der Betäubungszange als besonders kritischer Punkt identifiziert wurde. Trotz mehrfacher Nachschulungen des Betäubungspersonals und der Entziehung der Sachkunde von einem Mitarbeiter, der zudem mit einem Bußgeld belegt wurde, zeigten die behördlichen Maßnahmen keinen nachhaltigen Erfolg.

Tierschutz und behördliche Verantwortung

Die Probleme im Augsburger Schlachthof werfen ein Licht auf die Herausforderungen beim Tierschutz in Deutschland. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt bei den Betrieben, die regelmäßig von den zuständigen Behörden kontrolliert werden. Dazu gehören Nutzierhaltungen und Schlachteinrichtungen, wie im Tierschutzgesetz verankert. Diese Einrichtungen werden durch Risikoanalysen überwacht, wobei zahlreiche Kontrollen unangekündigt stattfinden können, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen (gesetze-im-internet.de).

Georg Rauch, der Leiter des Augsburger Schlachthofes, erläuterte, dass trotz intensiver Bemühungen zur Verbesserung der Betäubungspraktiken die Behörde unzufrieden blieb. Er betonte, dass die Betäubungswirkung während der Schlachtung stets gewährleistet war, was die Situation weiter kompliziert. Nun bleibt unklar, ob und in welchem Zeitrahmen die Abläufe im Schlachthof so verändert werden, dass die Wiederzulassung zur Schweineschlachtung erteilt wird.

Der wirtschaftliche Druck auf den Schlachthof ist nicht gering. Etwa ein Drittel des Umsatzes kam bislang aus der Schweineschlachtung, während zwei Drittel aus der Rinderschlachtung stammten. Das Verbot hat somit direkte Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Einrichtung, die jedoch im Rinderbereich nicht betroffen ist.

Ermittlungen in Elsfleth wirken nach

Die Situation im Augsburger Schlachthof steht im Kontext ähnlicher Vorkommnisse in anderen Einrichtungen des Landes. In Elsfleth wurden aufgrund von Aufdeckungen über Tierquälerei Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgenommen. Diese Vorfälle himmelten ein Bewusstsein für die Probleme in der Branche und unterstreichen die Notwendigkeit strengerer Kontrollen und einer besseren Ausbildung des Personals (aninova.org).

Die laufenden Ermittlungen und das Verbot in Augsburg sind Teil einer breiteren Diskussion über den Tierschutz. Die Öffentlichkeit fordert mehr Transparenz bei der Fleischproduktion und angemessene Bedingungen für die Tiere. Nur durch konsequente Maßnahmen und Kontrollen kann das Vertrauen in die Lebensmittelindustrie wiederhergestellt werden.

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Beste Referenz
pnp.de
Weitere Infos
aninova.org

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