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Wahlzeit an der Uni Bonn: Studierende entscheiden über neue Vertreter!

Am 9. Januar 2025 stehen an der Universität Bonn wichtige Wahlen an: Studierende wählen 43 Mitglieder des Studierendenparlaments (SP). Der Wahlzeitraum ist vom 13. bis 16. Januar 2024. Informationen zu den Wahlen sind auf der Webseite uni-bonn.de abrufbar, wo auch die Wahlzeitung und Infos zu den kandidierenden Listen zur Verfügung stehen.

Das Studierendenparlament fungiert als das oberste beschlussfassende Organ der Verfassten Studierendenschaft und spielt eine zentrale Rolle in der studentischen Selbstverwaltung. Es gewählt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und setzt zahlreiche Ausschüsse ein. Neben dem SP werden auch studentische Mitglieder für den Senat, die Fakultätsräte, das Wahlgremium der zentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte gewählt.

Wahlgremien und deren Funktionen

Der Akademische Senat der Universität Bonn besteht aus 23 Mitgliedern und hat eine Amtszeit von zwei Jahren, wobei die studentischen Mitglieder für ein Jahr gewählt werden. Der Senat ist verantwortlich für die Hochschulordnungen, Entwicklungspläne und die Wahl von Rektoratsmitgliedern. Die Amtszeit der Mitglieder des Wahlgremiums der zentralen Gleichstellungsbeauftragten beträgt vier Jahre, während studentische Mitglieder ebenfalls für ein Jahr gewählt werden. Dieses Gremium wählt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule.

Jede Fakultät der Universität hat einen Fakultätsrat, dessen Amtszeit zwei Jahre dauert. Der Fakultätsrat beschließt die Fakultätsordnungen und wirkt an Berufungsvorschlägen mit. Der Vorstand des Bonner Zentrums für Lehrerbildung (BZL) hat ebenfalls eine zweijährige Amtszeit, während die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte aus acht Mitgliedern besteht, die für ein Jahr gewählt werden.

Wahlverfahren und Fristen

Bei den Wahlen zum Studierendenparlament wird das personalisierte Verhältniswahlrecht angewendet, und das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers kommt zur Anwendung. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Reihenfolge der Kandidaturen aus den Listenbewerbungen. Um am Verfahren zu partizipieren, müssen Interessierte ihre Bewerbungen und Listen bis zum 18. November 2024 einreichen. Details darüber sind ebenfalls auf der AStA-Webseite dokumentiert, wie asta-hochschule-darmstadt.de hervorhebt.

Die Wahlkampfphase ist entscheidend, da sie es den Kandidat*innen ermöglicht, ihre Programme zu präsentieren und Unterstützung von anderen Studierenden zu gewinnen. Um einen Rückblick auf die letzten Wahlen zu haben, kann man auf die Informationen auf den Plattformen der Hochschulen zugreifen.

Gleichstellungsbeauftragte an der Universität Siegen

Zudem wird an der Universität Siegen im Wintersemester 2024/25 eine neue zentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie deren Stellvertreterinnen gewählt. Interessentinnen können sich bis zum 10. Dezember 2024 im Gleichstellungsbüro melden. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten umfassen die Wahrnehmung der Belange der Frauen an der Hochschule und die Unterstützung der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages, insbesondere in der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit. Dies bestätigt eine Mitteilung von uni-siegen.de.

Die neue Gleichstellungsbeauftragte wird auch Einfluss auf die Entwicklungsplanung nehmen und an diversen Gremien teilnehmen. Wählbar sind alle weiblichen Mitglieder der Hochschule, die das entsprechende fachliche Profil aufweisen, um sich für die Position zu qualifizieren.

Die bevorstehenden Wahlen, sowohl an der Universität Bonn als auch an der Universität Siegen, bieten den Studierenden die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf ihre Hochschulgremien zu nehmen und die langfristige Entwicklung ihrer akademischen Umgebung mitzugestalten.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Uni Bonn, Bonn, Deutschland
Beste Referenz
uni-bonn.de
Weitere Infos
uni-siegen.de

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