
Am 9. Januar 2025 sprach das Landgericht Ravensburg das Urteil über einen Angeklagten aus, der im Zusammenhang mit einem tödlichen Verkehrsunfall eine Strafe wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort erhielt. Dieser Vorfall ereignete sich während des Altstadtfest-Wochenendes im Jahr 2022 und führte zum Tod einer 18-jährigen Frau sowie zu schweren Verletzungen bei sechs weiteren Personen. Der Vorsitzende Richter Normann Michalski und die Vertreter der Staatsanwaltschaft betonten in ihren Plädoyers die drängenden Begriffe wie „Nachtat-Verhalten“, „Salami-Taktik“ und „fehlende Reue“ des Angeklagten, der in der gesamten Prozessphase kaum Empathie zeigte. Laut Schwäbische habe der Richter die späte Einsicht des Angeklagten stark kritisiert.
Im Urteil wird festgehalten, dass der Angeklagte aufgrund eines riskanten Überholmanövers den tödlichen Unfall verursacht hat. Seine Verteidigung versuchte, den Vorfall als einen Augenblick des Versagens darzustellen. Der Angeklagte hatte zunächst seine Alleinschuld geleugnet, räumte jedoch einige Tage nach dem Unfall ein, die Verantwortung zu tragen und gab seine Fahrerlaubnis freiwillig ab. Dennoch behauptete er im Berufungsverfahren, den Unfall nicht wahrgenommen zu haben, was später als unglaubwürdig eingestuft wurde. Ein Zeuge identifizierte ihn zudem als den Fahrer eines weiteren Vorfalls im März 2024, den die Verteidigung als „Aussage gegen Aussage“ werten wollte.
Die Anschuldigungen und die rechtliche Würdigung
Fahrlässige Tötung, wie sie im deutschen Strafrecht definiert ist, liegt vor, wenn jemand durch Fahrlässigkeit den Tod eines anderen Menschen verursacht. Gemäß § 222 StGB kann dies mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft sah in diesem Fall eine klare Verletzung der Verkehrssorgfalt, während der Angeklagte einen Mangel an Verantwortungsbewusstsein an den Tag legte. Dies wurde auch durch die Vertreter der Nebenklage unterstrichen, die auf die unzureichende Reue des Angeklagten hinwiesen, die sich nur scheibchenweise entwickelte und nicht authentisch wirkte. Der Landgericht-Richter stellte auch die „verkehrsfeindliche Einstellung“ des Angeklagten in den Vordergrund, die durch ein weiterer Vorfall dokumentiert wurde, der im Frühjahr 2024 stattfand und als Grund für die Verlängerung seines Führerscheinentzugs diente.
Die Familie der verstorbenen 18-Jährigen beschreibt, dass ihre Schwester jung und voller Träume war. Die Schwester von Opfern äußerte sich über die fehlende Reue des Angeklagten negativ. Ihre Emotionen spiegeln den Schmerz wider, den der Unfall in der Gemeinschaft hinterlassen hat. Die Unfallstelle bei Haisterkirch ist mittlerweile mit einem Kreuz und Blumen geschmückt und steht als stummer Zeuge des tragischen Vorfalls.
Rechtsfolgen und mögliche Revision
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte innerhalb einer Woche Revision einlegen kann. Die Verteidigung bezeichnete aufgrund der Umstände den Vorfall als weniger schwerwiegend, während sie den Anforderungen des § 222 StGB und den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen gegenüberstand. Um schwerwiegende Folgen zu vermeiden, betont die Rechtsprechung, dass bei fahrlässiger Tötung oft mehrere kausale Elemente vorliegen müssen, die die Sorgfaltspflichtverletzung belegen.
Das Urteil und die damit verbundenen strafrechtlichen Konsequenzen zeigen, wie tiefgreifend Verkehrsunfälle das Leben betroffener Familien verändern und welche hohen Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die daraus abgeleiteten Sorgfaltspflichten gestellt werden. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland laut Kujus 648 Personen wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr verurteilt, was die Dringlichkeit einer kontinuierlichen Sensibilisierung für verantwortungsvolles Fahren unterstreicht.