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Dierkes zieht gegen Urteil über Pfefferspray vor Oberlandesgericht!

Der AfD-Politiker Rene Dierkes plant, in die nächste Instanz zu gehen, nachdem das Landgericht München II das Urteil des Amtsgerichts Weilheim bestätigt hat. Dies berichtet Freilich Magazin. Dierkes, der wegen eines Verstoßes gegen das bayerische Versammlungsgesetz verurteilt wurde, sieht sich einer Geldstrafe von 3.600 Euro gegenüber. Der Vorfall geht auf eine Wahlkampfveranstaltung der Grünen-Politikerin Claudia Roth im September 2021 in Weilheim zurück, wo er mit einem Pfefferspray in der Jackentasche kontrolliert wurde.

Das Bayerische Versammlungsgesetz verbietet jegliches Mitführen von Waffen oder Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet sind, bei Versammlungen. Dierkes argumentiert, dass er lediglich als Passant an der Veranstaltung teilgenommen habe. Dies konnte die Gerichte jedoch nicht überzeugen, da Polizeibeamte aus dem Prozess bestätigten, dass Dierkes überwiegend am Rand stand und Fotos machte. Er habe kein aktives Interesse an der Versammlung gezeigt, was die Richter als ausreichenden Grund für die Verurteilung ansahen. Im Berufungsverfahren wurde zwar die Anzahl der Tagessätze von 30 auf 20 reduziert, jedoch stieg der Tagessatz von 80 auf 180 Euro aufgrund eines gestiegenen Einkommens aus seiner Position im Landtag, wie Süddeutsche Zeitung berichtet.

Rechtslage und Dierkes‘ Standpunkt

Dierkes sieht die Entscheidung des Gerichts als Rechtsfrage von übergreifender Bedeutung an und kündigte an, beim Bayerischen Obersten Landesgericht Berufung einzulegen. Er kritisierte zudem die als „selbstverteidigungsfeindlich“ erachteten Gesetze und forderte Reformen. Der Besitz eines verbotenen Gegenstandes „bei“ einer Versammlung stelle demnach bereits eine Straftat dar, was das Gericht unmissverständlich feststellte. Dierkes bezeichnete sich jedoch als nicht aktiven Teilnehmer der Grünen-Demonstration und verwehrte sich gegen die Auffassung, dass Risiken für die öffentliche Sicherheit allein durch den Besitz von Pfefferspray gegeben seien.

Das bayerische Versammlungsrecht, das von den Kreisverwaltungsbehörden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern koordiniert wird, unterliegt strengen Regelungen. Versammlungen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus angezeigt werden, während spontane Versammlungen von der Anzeigepflicht ausgenommen sind. Das Gesetz sieht vor, dass bei Versammlungen keine Waffen mitgeführt werden dürfen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, was die Grundlage für Dierkes’ Verurteilung bildet. In Deutschland wird zudem zwischen erlaubnisfreien, erlaubnispflichtigen und verbotenen Waffen differenziert, wie die Informationen von Bayerisches Staatsministerium des Innern verdeutlichen.

Die rechtlichen Bemühungen von Dierkes sind Teil eines größeren Diskurses über das Waffenrecht und die Versammlungsfreiheit in Deutschland. Die Reaktionen auf diesen Fall werden genau beobachtet, da sie möglicherweise weitreichende Folgen für die politische Landschaft und die Interpretation von Versammlungsrechten haben könnten.

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Weilheim, Deutschland
Beste Referenz
freilich-magazin.com
Weitere Infos
sueddeutsche.de

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