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Neues Filmförderungsgesetz: Der entscheidende Schritt für die Branche!

Das neue Filmförderungsgesetz trat am 1. Januar 2025 in Kraft und ist das Ergebnis intensiver Diskussionen im Deutschen Bundestag. Kurz vor Jahresende beschlossen, soll es einen Förderstopp in der deutschen Filmbranche verhindern. Die Gesetzesinitiative war von einem dringenden Reformbedarf geprägt, da die Situation der deutschen Filmindustrie als dramatisch beschrieben wurde. Projekte wie „Im Westen nichts Neues“ wurden beispielsweise aufgrund unzureichender Förderbedingungen ins Ausland verlagert.

Das Gesetz sieht vor, dass die Filmförderungsanstalt (FFA) zur zentralen Förderstelle des Bundes ausgebaut wird. Kulturstaatsministerin Claudia Roth betont, dass dieses Gesetz die Rahmenbedingungen für das Filmemachen in Deutschland erheblich verbessert. Als Teil einer umfassenden Reform wird das Ziel angestrebt, die Bürokratie in der Filmförderung zu reduzieren und Prozesse mehr zu automatisieren, um planbare und transparente Verfahren zu schaffen.

Zentrale Neuerungen im Filmförderungsgesetz

Darüber hinaus wird die Förderquote von 20 % auf 30 % der deutschen Herstellungskosten angehoben, beginnend im Februar 2025. Dies soll einen Anreiz für Produktionen in Deutschland schaffen und die italienische Filmbranche wettbewerbsfähiger machen. Kritiker sehen jedoch in der Einführung eines Referenzmodells die Gefahr, dass künstlerisch wertvolle aber kommerziell erfolglose Filme unterrepräsentiert bleiben.

Auswirkungen auf die regionale Filmförderung

Auch die regionalen Filmförderungseinrichtungen, insbesondere das Medienboard Berlin-Brandenburg, sind von den Veränderungen betroffen. Geschäftsführerin Kirsten Niehuus begrüßt die Reform, fordert allerdings zusätzlich ein Zulagenmodell zur Unterstützung regionaler Dreharbeiten. Das Gesetz ist Teil einer größeren Reform, die noch zwei weitere Säulen benötigt: Ein Anreizmodell für Produzenten und eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste.

Die Reform wird von der Branche überwiegend begrüßt; jedoch gibt es Kritik an der Unausgewogenheit, da künstlerische Förderungen für Arthouse-Filme weitgehend entfallen. Die deutsche Filmförderung, die als kompliziert und bürokratisch galt, könnte durch diese Initiative, so der Tenor, einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung machen – auch wenn es sich lediglich um eine Übergangslösung handelt.

Die Diskussion um das neue Filmförderungsgesetz hat beobachtet, dass prominente Regisseure wie Volker Schlöndorff die Genehmigungen als „ein kleines Wunder“ bezeichneten. Gleichzeitig ist jedoch die Frage, ob diese Reform weitreichend genug ist, um die langfristige Zukunft des deutschen Films zu sichern.

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Weitere Infos
kulturstaatsministerin.de

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