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Wichtiges Campendonk-Werk kehrt nach Krefeld zurück – Ein historischer Moment!

Ein bedeutendes Kunstwerk des rheinischen Expressionisten Heinrich Campendonk bleibt in Krefeld. Laut dewezet.de handelt es sich um das 1917 entstandene Ölgemälde mit dem Titel „Wirtshaus“. Dieses Werk wurde nicht nur zurückgegeben, sondern gleichzeitig auch zurückgekauft. An der Einigung waren der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Kulturstiftung der Länder beteiligt. Die genaue Höhe der Kaufsumme bleibt jedoch unbekannt.

Das Bild gehörte ursprünglich zur Sammlung des Erfurter Fabrikanten Alfred Hess, der zwischen 1879 und 1931 lebte und eine bemerkenswerte Sammlung expressionistischer Kunst aufbaute. Nach seinem Tod ging die Sammlung an seinen Sohn Hans Hess, der 1933 zunächst nach Frankreich und später nach London emigrierte. Währenddessen blieb die Sammlung in der Obhut seiner Mutter Thekla Hess, die 1939 ebenfalls nach England emigrierte. Um ihre Lebensgrundlage zu sichern, mussten Teile der Sammlung schon 1933 in die Schweiz gebracht und viele Kunstwerke veräußert werden.

Historischer Kontext der Rückgabe

Im Jahr 1937 wurde das Campendonk-Gemälde an den Kölnischen Kunstverein gesendet, jedoch meldete dieser 1947, dass die eingelagerten Bilder nicht mehr vorhanden seien. Es stellte sich heraus, dass einige Werke unter der Hand verkauft worden waren. 1948 bot der Kölner Kunsthändler Werner Rusche das Gemälde dem Kaiser Wilhelm Museum in Krefeld an. NRW-Kulturministerin Ina Brandes erklärte, dass die Rückgabe das Unrecht an den jüdischen Vorbesitzern anerkenne und bezeichnete die Lösung als „fair und gerecht“ im Hinblick auf die Washingtoner Prinzipien.

Bereits in der Vergangenheit wurden mehrere Werke aus der Sammlung Hess zurückgegeben, darunter das spektakuläre Gemälde „Berliner Straßenszene“ von Ernst Ludwig Kirchner, das 2006 für umgerechnet 30 Millionen Euro versteigert wurde. Zudem hatten die Hess-Erben auch Einigungen mit Städten wie Hannover und Ludwigshafen erzielt. Im Jahr 2019 wurde ein weiteres Campendonk-Bild aus der Sammlung rückerstattet und zurückgekauft.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Diese Rückgabe ist nicht nur ein Erfolg im konkreten Fall, sondern ist auch Teil eines größeren rechtlichen und kulturellen Kontextes, in dem die Restitution von NS-Raubkunst weiterhin im Fokus steht. Die jüngsten Gesetzesänderungen, wie sie auf bmj.de berichtet werden, erleichtern die Durchsetzung von Herausgabeansprüchen für NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut. Damit können Eigentümer ihren Herausgabeanspruch gerichtlich geltend machen, auch wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schaffung eines speziellen Gerichtsstands in Frankfurt am Main, der sich ausschließlich mit solchen Fällen beschäftigt. Der rechtliche Fokus liegt dabei auf der Ermittlung der Ersitzung durch den aktuellen Besitzer und den relevanten Beweislastregelungen. Die Kluft zwischen Kunst und Recht ist jedoch oft tief, und viele Kunstwerke, die während der NS-Zeit geraubt wurden, bleiben weiterhin identifizierbar und nicht restituiert.

Nach Schätzungen wurden während der NS-Zeit rund 600.000 Kunstwerke geraubt, und der Prozess der Restitution bleibt ein zentrales Anliegen in der Kunstwelt. Wikipedia beschreibt weiter, dass die Washingtoner Erklärung von 1998 und die intensive Provenienzforschung heute entscheidend sind für die Auffindung und Rückgabe solcher Werke.

Insgesamt zeigt der Fall von Campendonks „Wirtshaus“, wie wichtig und notwendig die Rückgabe von Raubkunst ist. Die rechtlichen Anpassungen und gesellschaftlichen Anstrengungen zeugen von einem fortwährenden Verständnis für die politische und historische Verantwortung, die mit dem Erbe der NS-Zeit einhergeht.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Krefeld, Deutschland
Beste Referenz
dewezet.de
Weitere Infos
bmj.de

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