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Hessens Cannabis-Clubs in der Krise: Droht das Aus vor der Wahl?

Seit gut einem halben Jahr ist der Cannabisanbau in Anbauvereinigungen in Hessen rechtlich möglich. Aktuell haben lediglich zwei Clubs, namentlich die Broccoli Buddies aus dem Landkreis Fulda und ein weiterer Club aus dem Landkreis Gießen, Genehmigungen für den Anbau erhalten. Den Informationen von op-online.de zufolge haben insgesamt 28 Clubs Anträge auf Genehmigung gestellt, wobei kein Antrag abgelehnt wurde. Zwei dieser Anträge wurden jedoch zurückgezogen. Der Genehmigungsprozess gestaltet sich als kompliziert und langwierig, was vor allem auf strenge Auflagen und hohe Kosten zurückzuführen ist.

Die Clubs sind verpflichtet, umfassende Angaben zur Mitgliederzahl, zur Lage des Grundstücks, zur Größe der Anbauflächen und zu den geplanten Erntemengen zu machen. Ein erhebliches Hindernis stellt die Anmietung oder der Kauf von Grundstücken oder Anbauflächen dar, was für die beteiligten Vereine ein finanzielles Risiko birgt.

Politische Unsicherheit und gesellschaftliche Vielfalt

Besonders bemerkenswert ist die politische Unsicherheit, die durch die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 noch verstärkt wird. Die Unionsparteien haben bereits angekündigt, die Legalisierung rückgängig zu machen, was die Pläne der Anbauvereine in Frage stellt. Zudem gibt es Bedenken, dass der geplante Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften die Anbauvereine in ihrer Existenz bedrohen könnte. In Frankfurt soll ein Testlauf für den Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften gestartet werden.

Die Mitglieder der Anbauvereinigungen stellen eine breite gesellschaftliche Schicht dar, zu der auch Politiker, Ärzte, Anwälte und Polizisten gehören. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hat die Teillegalisierung als „gravierenden Fehler“ kritisiert und unterstützt eine mögliche Rücknahme des Gesetzes.

Regelungen zum Anbau und Konsum

Gemäß den Vorgaben des hessischen Innenministeriums werden die Anträge zur Anmeldung und Zulassung der nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt bearbeitet. Ab dem 1. Juli 2025 dürfen nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Erwachsene gegründet werden. Bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland können in diesen Clubs gemeinschaftlich Cannabis anbauen.

Innerhalb der Clubs ist es erlaubt, Cannabis untereinander abzugeben. Mitglieder über 21 Jahren dürfen maximal 50 Gramm pro Monat erhalten, während Heranwachsene nur 30 Gramm erhalten dürfen, wobei der THC-Gehalt für diese Gruppe 10 Prozent nicht überschreiten darf. Weitere Informationen dazu sind auf der Website des hessischen Innenministeriums sowie auf der Seite des RP Darmstadt verfügbar.

Statistische Auswertung

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Frankfurt, Deutschland
Beste Referenz
op-online.de
Weitere Infos
innen.hessen.de

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