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Zukunft gestalten: Wählen Sie den Promovierendenrat der Bauhaus-Universität!

Die Bauhaus-Universität Weimar steht vor der Durchführung der Wahl zum Promovierendenrat für die Amtszeit 2025 bis 2027. Die Wahl findet im Wintersemester 2024/25 statt und wird in einem Zeitrahmen vom 4. bis 9. März 2025 durchgeführt. Als innovativer Ansatz wird die Wahl sowohl online als auch als Briefwahl angeboten, was die Teilnahme für Studierende erheblich erleichtern könnte. Interessierte können bis zum 24. Januar 2025 einen Antrag auf Briefwahl stellen, wie uni-weimar.de feststellt.

Die Wahlbekanntmachung wurde bereits am 21. Januar 2025 veröffentlicht. Zudem wird zwischen dem 21. und 24. Januar die Einsichtnahme in das Wahlverzeichnis möglich sein. Hierbei ist zu beachten, dass nur im Wahlverzeichnis eingetragene Personen aktives und passives Wahlrecht besitzen. Basierend auf der Doktorandendatenbank vom Stichtag 01. Dezember 2024 wird das Wahlverzeichnis erstellt.

Wichtige Termine

Einige wichtige Fristen und Termine im Vorfeld der Wahl umfassen:

  • Einreichung von Wahlvorschlägen: 21. Januar – 11. Februar 2025
  • Behandlung von Widersprüchen: 12. Februar 2025
  • Prüfung und Bekanntgabe der zulässigen Wahlvorschläge: 18. Februar 2025
  • Online-Wahl: 4. März 2025, 9 Uhr bis 9. März 2025, 23.59 Uhr

Insgesamt stehen 8 Mandate und 4 Stellvertretermandate zur Wahl. Wahlberechtigte können bis zu 8 Stimmen abgeben, es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Anzahl nicht vollständig auszuschöpfen. Die Durchführung der Wahl orientiert sich an den Prinzipien der Mehrheitswahl, wobei Einzelwahlvorschläge zulässig sind.

Rechtlicher Rahmen für Online-Wahlen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung elektronischer Wahlen an Hochschulen variieren je nach Bundesland. So hat das Oberverwaltungsgericht Thüringen entschieden, dass Hochschulen eigenständig Wahlordnungen regeln dürfen, was auch die Möglichkeit für Online-Wahlen einschließt. Diese Ermächtigung ist ein Teil der Satzungsautonomie der Hochschulen, wie in der Analyse von polyas.de erklärt wird.

In den meisten Bundesländern, wie etwa in Hamburg und Sachsen-Anhalt, wird Wert auf Regelungen zur Steigerung der Wahlbeteiligung gelegt. Dies könnte die Attraktivität und Akzeptanz der Online-Wahlen erhöhen. Diese gesetzlichen Grundlagen bieten eine solide Basis für die bevorstehenden Wahlverfahren an der Bauhaus-Universität Weimar.

Die gesamte Durchführung der Wahl wird durch spezielle Wahlunterlagen begleitet, die unter anderem Stimmzettel und Briefwahlunterlagen umfassen. Letztere müssen bis spätestens 9. März 2025 in den Postfächern der Universität eingegangen sein. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und der Einhaltung der festgelegten Fristen.

Die konstituierende Sitzung des neuen Promovierendenrats ist für April 2025 geplant, sodass die gewählten Vertreter*innen zeitnah ihren Aufgaben nachkommen können. Die bevorstehenden Wahlen sind ein wichtiger Schritt, um die Interessen der Promovierenden an der Universität zu vertreten und ihre Stimme in die universitäre Selbstverwaltung zu tragen.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Belvederer Allee 6, 99423 Weimar, Deutschland
Beste Referenz
uni-weimar.de

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