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Ex-Bundespolizist verurteilt: 2.350 Kinderpornobilder sichergestellt!

In einem beunruhigenden Fall von Kindesmissbrauch hat das Amtsgericht Pasewalk einen pensionierten Ex-Bundespolizisten (66 Jahre) wegen des illegalen Besitzes von über 2350 kinder- und jugendpornografischen Dateien verurteilt. Der Angeklagte, der aus Vorpommern stammt, zeigte sich im Prozess reuig und gestand seine Taten. Er gab an, einen Teil der Dateien gelöscht zu haben und diese nicht weiterverbreitet zu haben. Die Strafe, die von Richter Gerald Fleckenstein verhängt wurde, beträgt 15 Monate Freiheitsstrafe, die jedoch auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Diese Entscheidung fiel vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an sichergestellten Dateien und dem psychologischen Zustand des Angeklagten, der sich nach dem Geständnis an seine Taten heranwagte.

Die Ermittlungen waren durch Hinweise aus den USA eingeleitet worden, nachdem der Angeklagte über eine Suchmaschine nach kinderpornografischen Bildern suchte. Ermittler beschlagnahmten in diesem Zusammenhang zwei Computer, ein Tablet und einen Datenstick des Verurteilten. Staatsanwältin Sina Bierwirth forderte eine deutlich härtere Strafe von dreieinhalb Jahren, welche jedoch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, während Verteidiger Dirk Pegelow für maximal zehn Monate plädierte. Zudem wurde er verurteilt, 5000 Euro an einen Verein zu zahlen, der sich für Kinder und Jugendliche engagiert, was die gesellschaftliche Relevanz dieser schweren Straftat unterstreicht.

Die Rolle internationaler Organisationen

Die Ermittlungen sind Bestandteil eines größeren Trends, der einen Anstieg von Strafverfahren im Bereich Kinderpornografie durch das Internet verzeichnet. Viele dieser Verfahren basieren auf Ergebnissen des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), einer halbstaatlichen US-Organisation, die in den 1980er-Jahren gegründet wurde. Diese Institution arbeitet eng mit US-Behörden sowie internationalen Partnern zusammen, um vermisste und ausgebeutete Kinder zu schützen. Im Rahmen dieses Schutzes sind US-Internetdienstleister gesetzlich verpflichtet, verdächtige Inhalte an das NCMEC zu melden, was nicht nur auf institutioneller, sondern auch auf individueller Ebene durch privatwirtschaftliche Meldungen ergänzt werden kann.

Der NCMEC betreibt die CyberTipline, ein standardisiertes Meldesystem zur Bearbeitung von Berichten über Kinderpornografie. Diese Berichte umfassen Daten wie Anbieterinformationen, Geolokalisierung, IP-Adressen und Kontaktinformationen, die für die Strafverfolgung von großer Bedeutung sind. Die Informationen aus den Meldungen werden an nationale und internationale Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. In Deutschland führen diese Meldungen häufig zu Ermittlungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, die nicht immer rechtlich unproblematisch sind.

Psychologische Unterstützung für Betroffene

Das Gefühl, mit einem solchen belastenden Thema allein zu sein, kann für die Betroffenen und deren Familien sehr erdrückend sein. Es gibt jedoch Hilfsangebote für diese Menschen. Das NCMEC bietet Unterstützung durch Krisenintervention und Verweise auf lokale Beratungsstellen an, insbesondere durch Programme wie Team HOPE, das Freiwillige mit Familien verbindet, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Es wird empfohlen, dass Betroffene sich an vertrauenswürdige Erwachsene, wie Eltern oder Schulberater, wenden oder sich direkt an die CyberTipline wenden, um Hilfe zu erhalten. In einem Umfeld, in dem Familien von ausgebeuteten Kindern oft überwältigt und hilflos sind, stellt diese Unterstützung ein wichtiges Hilfsangebot dar.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Pasewalk, Deutschland
Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
missingkids.org

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