Ludwigshafen

Kostenlose Unterstützung für junge Menschen mit Behinderungen in Ludwigshafen

In Ludwigshafen wurde ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Unterstützung junger Menschen mit Behinderungen unternommen. Die beiden Verfahrenslotsinnen, Ursula Seeholzer und Nina Pfaffmann, sind seit dem Frühjahr 2024 im Stadtjugendamt tätig. Ihre Aufgabe ist es, Familien umfassend zu beraten und sie bei der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten zu unterstützen. Dies ist besonders wichtig, da viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre häufig Schwierigkeiten haben, die benötigte Hilfe zu finden und diese auch zu beantragen.

Wie rheinpfalz.de berichtet, zielt die Arbeit der Verfahrenslotsinnen darauf ab, dass berechtigte Personen die gesetzlichen Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen können. Diese Unterstützung ist unabhängig und vertraulich. Die beiden Fachkräfte begleiten die Antragsstellung, nehmen an Hilfegesprächen teil und setzen sich dafür ein, dass die Betroffenen die notwendige Unterstützung erhalten, um aktiv am sozialen Leben teilzuhaben.

Umfassende Beratung und Unterstützung

Die Verfahrenslotsinnen bieten nicht nur individuelle Beratung, sondern arbeiten auch aktiv an der Strukturierung der Eingliederungshilfe im Jugendamt mit. Wie ludwigshafen.de erklärt, sind sie bis zum 31. Dezember 2027 befristet eingestellt. Die Entscheidung über ihre weitere Tätigkeit wird im Rahmen der Beratungen zum inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz getroffen. Eltern und Angehörige können die Verfahrenslotsinnen über die Telefonnummern 0621 504-4055 und 0621 504-4091 oder per E-Mail unter verfahrenslotsen@ludwigshafen.de kontaktieren.

In Ludwigshafen leben insgesamt 52.448 Menschen unter 27 Jahren, von denen 844 bereits Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen. Diese Unterstützung zielt darauf ab, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die soziale Teilhabe der Betroffenen zu fördern. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungsformen, darunter Sachleistungen, persönliche Assistenz und Integrationskräfte, wie auch das Lebenshilfe.de erklärt.

Eingliederungshilfe und gesetzliche Grundlagen

Die Eingliederungshilfe ist im Sozialgesetzbuch regelt und wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 1. Januar 2020 reformiert. Ziel dieser Reform war eine Entkopplung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen, um Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Leistungsberechtigt sind Menschen mit wesentlicher Behinderung oder drohender wesentlicher Behinderung. Die Beurteilung erfolgt nicht nur nach dem Grad der Behinderung, sondern auch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Teilhabe, was die Situation viele Betroffene nachhaltig verbessern kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Initiative der Verfahrenslotsinnen in Ludwigshafen ein wertvoller Beitrag dazu ist, die Barrieren zu abbauen, die junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien bisher im Zugang zu Hilfen und Unterstützungsleistungen erfahren haben. Durch die engagierte Unterstützung wird nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen erhöht, sondern auch ihre Integration in die Gesellschaft gefördert.

Statistische Auswertung

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Ludwigshafen, Deutschland
Beste Referenz
rheinpfalz.de
Weitere Infos
ludwigshafen.de

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