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Mietwagenkosten nach Unfall: Gericht klärt die Rechte der Geschädigten!

Ein aktuelles Gerichtsurteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek weckt großes Interesse im Bereich des Verkehrsrechts. In dem Fall, der unter dem Aktenzeichen 816 C 111/24 geführt wurde, ging es um die Erstattung von Mietwagenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Ein Mann, der nicht für den Unfall verantwortlich war, stellte eine Rechnung über 3500 Euro für die Anmietung eines Fahrzeugs aus. Die gegnerische Versicherung bot jedoch nur 2200 Euro an, was zur Klage des Geschädigten führte. Das Gericht entschied letztendlich zugunsten der Versicherung und stellte klar, dass Geschädigte verpflichtet sind, Mietwagenpreise im Voraus zu vergleichen, um eine Schadenminimierung sicherzustellen.

Das Gericht betonte, dass Mieter von Fahrzeugen die Preise durch Anrufe bei verschiedenen Anbietern oder durch Internetrecherche ermitteln müssen. Dies knüpft an einen allgemeinen Grundsatz im deutschen Recht an, der besagt, dass Geschädigte nur für notwendige Mietwagenkosten Ersatz verlangen dürfen. Diese Pflicht zur Kostenkontrolle ist im Zusammenhang mit der Schadenminderung zu betrachten.

Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile

Zusätzlich zu dem Urteil aus Hamburg gibt es weitere relevante Entscheidungen in diesem Bereich. Beispielsweise entschied das Amtsgericht Villingen-Schwenningen in einem Fall vom 25.07.2012 (Az. 1 C 58/12), dass Geschädigte ebenfalls Mietwagenkosten geltend machen können, basierend auf dem Schwacke-Mietpreisspiegel. In diesem Streitfall forderte der Kläger eine Erstattung, während die Beklagte argumentierte, dass lediglich der Normaltarif nach der Fraunhofer-Liste Anwendung finden sollte. Das Gericht wählte einen Mittelweg und entschied, dass ein Normaltarif, der aus beiden Mietpreisspiegeln ermittelt wird, herangezogen werden sollte.

Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB dürfen Geschädigte nur die tatsächlich notwendigen Mietwagenkosten einfordern. Dies schließt ein, dass die Kosten nicht überhöht oder unangemessen sind. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verlangt, dass Versicherungsnehmer nur die günstigsten Alternativen wählen dürfen. Bei der Berechnung des Normaltarifs können verschiedene Listen kombiniert werden, was den Geschädigten einen klaren Vorteil bietet.

Kosten und Abzüge

Es ist besonders wichtig, die Kostenstruktur bei Mietwagen zu verstehen. Bei der Anmietung eines Fahrzeugs unter der eigenen Fahrzeugklasse können die Kosten vollständig erstattet werden. Bei Anmietungen innerhalb der gleichen Klasse wird jedoch in der Regel ein Abschlag von etwa 10 % auf die Kosten vorgenommen. In einem BGH-Urteil vom 12.02.2019 (Az.: VI ZR 141/18) wurde zudem festgelegt, dass Hinweise auf günstigere Mietpreise von der gegnerischen Haftpflichtversicherung berücksichtigt werden müssen.

Zusätzlich dazu ist zu beachten, dass bei nicht professionellen Mietfahrzeugen ein Abschlag von 30 % auf die Mietwagenkosten gerechtfertigt ist, wie das AG München in einer Entscheidung vom 22.02.2022 (Az.: 332 C 20219/21) feststellte. Dabei erkennen die Gerichte an, dass die Höhe der Mietwagenkosten üblicherweise nach dem Schwacke-Mietpreis- und dem Fraunhofer-Mietspiegel bestimmt werden kann, wobei Geschädigte nur den günstigsten Tarif verlangen dürfen.

Insgesamt zeigen diese Urteile und Regelungen, dass Geschädigte im Fall eines Verkehrsunfalls gut informiert sein sollten, um ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Die Transparenz in der Preisgestaltung und die Verpflichtung zur Kostenkontrolle tragen dazu bei, eine faire Schadenregulierung zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie künftige Urteile diese Rechtslage weiter prägen werden.

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Hamburg-Barmbek, Deutschland
Beste Referenz
remszeitung.de
Weitere Infos
schneideranwaelte.de

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