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Kontrollen in Münchner Barbershops: Meisterpflicht im Fokus!

In München finden derzeit umfangreiche Kontrollen in Barbershops statt. Beide, die Handwerkskammer und das Kreisverwaltungsreferat, haben eine konzertierte Aktion ins Leben gerufen, um zu überprüfen, ob in diesen Salons ausschließlich Bartpflegeleistungen angeboten werden. Die Aktion ist darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass Vorschriften in Bezug auf die Eintragung in die Handwerksrolle eingehalten werden, insbesondere wenn Friseurdienstleistungen wie Färben oder Haarschnitte ebenfalls im Angebot sind.

Die Verantwortung für diese Kontrollen liegt bei Andreas Wagnitz von der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Er äußert, dass es Verdachtsmomente gibt, dass Betriebsleiter in einigen Barbershops nicht tatsächlich vor Ort sind. Dieses Problem ist nicht auf München beschränkt; auch in anderen Regionen Bayerns wird von ähnlichen Schwierigkeiten berichtet.

Eintragung in die Handwerksrolle

Wie die Handwerkskammer Rheinhessen weiter feststellt, wurden am 26. Juni 2024 klare Richtlinien veröffentlicht, die Barbershops handwerksrechtlich gleich mit Friseursalons behandeln. Demnach ist ein Meisterbrief oder eine Ausnahmebewilligung notwendig, um einen Barbershop rechtlich zu betreiben. Viele Gründer sind sich dieser Verpflichtung nicht bewusst und glauben irrtümlicherweise, dass Barbershops keiner Eintragung in die Handwerksrolle bedürfen.

Dirk Cinquanta, Leiter der Abteilung Handwerksrolle, betont, dass Herrenhaarschnitte wesentliche Tätigkeiten des Friseur-Handwerks sind und somit eine Eintragung unabdingbar ist, wenn Barbershops auch derartige Leistungen anbieten. Bartrasuren, die oft als weniger handwerklich angesehen werden, gehören ebenfalls zu den wesentlichen Tätigkeiten des Friseur-Handwerks und erfordern daher ebenfalls eine Eintragung.

Rechtslage für Barbershop-Betreiber

Dazu kommt, dass die Regelung in erster Linie dem Schutz vor Verletzungen dient, die bei der Arbeit mit Rasierklingen und Scheren auftreten können. Der illegale Betrieb eines Barbershops kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Handwerkskammer warnt, dass nicht in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe eine unerlaubte Handwerksausübung darstellen, was mit Bußgeldern oder sogar Betriebsschließungen geahndet werden kann.

Zusätzlich stellt die Handwerkskammer Chemnitz fest, dass es problematisch ist, Haarschnitte und Kopfrasuren ohne die nötige Meisterqualifikation anzubieten. Inhaber ohne Meisterqualifikation werden von der Branche häufig als unfaire Wettbewerber wahrgenommen. Die Meisterausbildung erfordert nicht nur Zeit, sondern auch hohe finanzielle Investitionen.

Im Rahmen der vorangegangenen Kontrollen konnten oft unzulässige Angebote festgestellt werden. Die Ordnungsbehörden können im Wiederholungsfall Bußgelder verhängen oder sogar das Verfahren zur Betriebsuntersagung einleiten.

Statistische Auswertung

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München, Deutschland
Beste Referenz
pnp.de
Weitere Infos
hwk.de

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