
Am 1. Februar 2025 tritt das Interim-Handelsabkommen (ITA) zwischen der Europäischen Union und Chile in Kraft. Dieses Abkommen wurde am 13. Dezember 2023 unterzeichnet und fasst die handelspolitischen Bestimmungen des fortgeschrittenen Rahmenabkommens zusammen. Die Einigung markiert einen entscheidenden Schritt in den bilateralen Beziehungen, die seit den Verhandlungen zur Modernisierung des bestehenden Assoziierungsabkommens von 2003 kontinuierlich gefestigt werden. Die Verhandlungen, die zwischen 2017 und 2022 stattfanden, culminierten in der politischen Schlussfolgerung am 9. Dezember 2022 in Brüssel.
Mit dem Inkrafttreten des ITA sollen EU-Unternehmen von erheblichen Vorteilen profitieren. Rund 99,9 % der europäischen Ausfuhren nach Chile werden von Zöllen befreit. Dies bildet einen wesentlichen Teil der Handelsliberalisierung und der Abbaumaßnahmen von Handelshemmnissen. Als Ergebnis erwartet man eine signifikante Erleichterung für europäische Unternehmen, die Dienstleistungen in Chile erbringen oder an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten.
Verstärkung der Handelsbeziehungen
Das Warenhandelsvolumen zwischen der EU und Chile betrug im Jahr 2023 etwa 18 Milliarden Euro, wobei Deutschland allein rund 4,8 Milliarden Euro dieses Volumens ausmachte. Die Beziehungen zwischen den beiden Partnern sind nicht nur von wirtschaftlicher Bedeutung, sondern auch strategisch, da Chile als drittgrößter Handelspartner der EU in Lateinamerika fungiert und die EU Chiles zweitgrößter Markt für Warenausfuhren ist. In den letzten zwei Jahrzehnten stieg der Warenhandel zwischen der EU und Chile um über 160 %.
Die EU exportierte im Jahr 2023 Waren im Wert von 10,7 Milliarden Euro nach Chile, wobei Maschinen, Transportausrüstung und Chemikalien die Hauptwaren ausmachten. Auch im Bereich der Dienstleistungen wurde ein wertvolles Volumen von etwa 6 Milliarden Euro verzeichnet. Diese Zahlen verdeutlichen die bedeutende wirtschaftliche Verknüpfung und die vielen Möglichkeiten, die das Abkommen eröffnet.
Investitionen und nachhaltige Entwicklung
Ein weiteres zentrales Element der Abkommen ist der Investitionsschutz. Die EU ist die größte Quelle für ausländische Direktinvestitionen in Chile, mit einem Gesamtwert von 64,9 Milliarden Euro. Im Gegenzug betrugen die chilenischen Investitionen in der EU 5,5 Milliarden Euro. Mehr als 27.000 EU-Unternehmen exportieren nach Chile, wovon 80 % kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind.
Zusätzlich enthält das ITA umfassende Kapitel zu Themen wie nachhaltige Entwicklung, Energie und Rohstoffe, Gleichstellung der Geschlechter sowie den Schutz des geistigen Eigentums. Das Abkommen fördert auch die Selbstzertifizierung von Ursprungsregeln, was den Effizienzfluss von Rohstoffen und erneuerbaren Energien verbessert. Das KMU-Kapitel soll zudem den Zugang zu Marktinformationen für kleine und mittlere Unternehmen erleichtern.
Die EU und Chile haben gemeinsam eine Bevölkerungszahl von etwa 470 Millionen. Das Abkommen könnte nicht nur das Handelsklima zwischen den beiden Partnern verbessern, sondern auch signifikant zur wirtschaftlichen Entwicklung in beiden Regionen beitragen. Weitere rechtliche Schritte sind notwendig, um den politischen Teil sowie die Bestimmungen zum Investitionsschutz des Rahmenabkommens zu ratifizieren, bevor das vollständige AFA (Fortgeschrittenes Rahmenabkommen) in Kraft tritt.
Durch die Modernisierung ihrer Handelsbeziehungen zeigen die EU und Chile ihr Engagement für eine engere Zusammenarbeit, die langfristig Wachstum und Wohlstand auf beiden Seiten des Atlantiks fördern soll. Für Unternehmen und Verbraucher bietet das Abkommen eine Vielzahl neuer Möglichkeiten, die in den kommenden Jahren ausgelotet werden können.
Für detaillierte Informationen über den Inhalt des Abkommens verweisen wir auf die entsprechenden Ressourcen: BMWK, Trade, Policy.