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Prozess gegen Gewalt gegen Polizisten: Opa im Fokus der Justiz!

Ein 50-jähriger Mann steht vor der 4. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts, um sich wegen schwerer Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte zu verantworten. Die Anklage umfasst mehrere Punkte, darunter versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall sowie Bedrohung. Der Prozess beginnt am Dienstag, dem 4. Februar 2025. Der Vorfall, der zu diesen Anklagepunkten führte, ereignete sich am 11. Juli 2024 in einem Ortsteil von Euskirchen.

Der angeklagte Mann soll versucht haben, Mitarbeiter des Kreisjugendamts daran zu hindern, seine Enkelin aufgrund von Kindeswohlgefährdung aus der Obhut ihrer Familie zu nehmen. Der Polizei war die Begleitung des Jugendamtes auferlegt worden, da aus Sicherheitsgründen mit Widerstand gerechnet wurde. Der Angeklagte verweigerte zunächst den Zutritt zu seinem Wohnhaus und machte deutlich, dass er mit den Maßnahmen der Mitarbeiter des Jugendamtes nicht einverstanden war. Dabei beschimpfte er diese lautstark.

Gewalttätige Auseinandersetzungen

Im Verlauf der Auseinandersetzung kam es zu erheblichen körperlichen Angriffen. Der Angeklagte schlug zwei Polizeibeamten ins Gesicht und auf den Kopf, wodurch ein Beamter zu Boden fiel. Er versuchte zudem, mit einem massiven Holzbarhocker auf einen der Beamten einzuschlagen, verfehlte jedoch nur knapp dessen Kopf. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den Tod des Beamten billigend in Kauf genommen zu haben.

Die Auseinandersetzung endete, als der Angeklagte zu Boden gebracht und mit einer Handfessel fixiert wurde. Diese Fessel war jedoch nicht von Dauer: Der Angeklagte konnte sich lösen und schlug mit der Fessel in Richtung eines Beamten. Infolgedessen erlitt ein Beamter eine Platzwunde, die im Krankenhaus behandelt werden musste. Die anderen Beamten zogen sich Schürfwunden und Hämatome zu.

Rechtliche Hintergründe und gesellschaftliche Problematik

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist in Deutschland ein häufig anzutreffendes Phänomen. Nach § 113 StGB ist es strafbar, wenn jemand aktiv oder passiv gegen die Ausführung von Amtshandlungen vermeintlich gesetzlicher Vollstreckungsbeamter Widerstand leistet. Die Anklage wird hier als besonders schwer gewertet, wenn Gewalt oder die Androhung von Gewalt vorliegt. Das Gewaltmonopol liegt in Deutschland beim Staat, und die Vollstreckungsbeamten müssen hoheitliche Maßnahmen im Namen des Staates durchführen. Dieser Umstand macht die steigenden Angriffszahlen auf Polizeibeamte besonders besorgniserregend.

Im Jahr 2023 wurden im Kreis Euskirchen 63 Strafanzeigen wegen Widerstandshandlungen oder tätlicher Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte registriert. In diesem Zusammenhang berichteten die Behörden von 37 verletzten Beamten. Es wird erwartet, dass die Fallzahlen im vergangenen Jahr nochmals ansteigen könnten. Die Angriffe betreffen dabei nicht nur Polizeibeamte, sondern auch Feuerwehrleute sowie Mitarbeiter der Ordnungsämter und des Rettungsdienstes. Die Polizei hat angekündigt, gegen diese Entwicklungen konsequent strafrechtlich vorzugehen.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Euskirchen, Deutschland
Beste Referenz
ksta.de
Weitere Infos
ra-kotz.de

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