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Landkreis Starnberg: 106.000 Euro für kulturelle Highlights 2025

Der Landkreis Starnberg hat eine Kulturförderung in Höhe von insgesamt 106.000 Euro für das Jahr 2025 beschlossen. Dies wurde am 6. Februar 2025 bekannt gegeben, wobei die vergebenen Zuschüsse auch in diesem Jahr auf vielfältige kulturelle Projekte verteilt werden. Die Höhe der Fördermittel bleibt im Vergleich zum Vorjahr konstant, um die lebendige Kulturszene im Landkreis zu unterstützen.

Ein herausragendes Beispiel ist die Unterstützung für das Fünf-Seen-Filmfestival (FSFF), das erneut mit 33.428 Euro gefördert wird. Diese Summe setzt sich zusammen aus 27.000 Euro für die allgemeine Kulturförderung, 5.000 Euro für den Preis des besten Dokumentarfilms sowie 1.428 Euro für zwei Filmpatenschaften, die sich auf den Bereich Gleichstellung konzentrieren. Die endgültige Zustimmung des Kreisausschusses steht allerdings noch aus.

Weitere Förderprojekte

Ein weiteres Projekt, das Zuschüsse erhalten soll, ist das Theaterforum Gauting, das 20.000 Euro für sein Jahresprogramm im Bosco beantragt hat. Auch dieser Antrag muss noch die Genehmigung des Kreisausschusses abwarten.

Bereits beschlossene Zuschüsse an sieben Antragsteller berichten von positiven Entwicklungen in der Kultur des Landkreises:

  • 3.500 Euro an den Freundeskreis Museum Starnberger See für eine Ausstellung über Ludwig II.
  • 5.000 Euro an die Stadt Starnberg für den Kultursommer 2025.
  • 2.500 Euro an den Trägerverein Kulturspektakel Gauting.
  • 1.000 Euro an die Höhne GmbH für das Projekt „Klassik 2.0 & Marstall Club“.
  • 500 Euro an den Verein Erzählkunst Bayern für die Literaturreihe „Die Kaffeehauserzählerinnen“.
  • 2.000 Euro an den Verein Bayerische Philharmonie für „Orff in Andechs“.
  • 1.000 Euro an die „Schule Neues Tanzen“ für ein Festival für zeitgenössischen Tanz.

Das Einreichen von Anträgen ist ein zentraler Bestandteil der Kulturförderung in Starnberg. Das Ziel dieser Förderung ist es, der kulturinteressierten Öffentlichkeit ein vielfältiges Angebot in Musik, Theater, Tanz und weiteren kreativen Bereichen zu ermöglichen. Laut den Angaben von starnberg.de werden sowohl zeitlich begrenzte Vorhaben von regionaler und überregionaler Bedeutung als auch Projekte, die Eigeninitiative und Kreativität fördern, unterstützt.

Antragsverfahren und Anforderungen

Gemäß den Richtlinien müssen Antragsteller ein bereitgestelltes Antragsformular verwenden, um Fördermittel zu beantragen. Die Förderanträge müssen bis zum 1. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Zudem gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen ANBest-P für die Mittelabrufe. Im Rahmen der Vorbereitung auf Förderverträge sind messbare Ziele und Indikatoren für die Projekte festzulegen, um den Erfolg der Maßnahmen bewerten zu können. Diese hohen Anforderungen an die Überprüfbarkeit der Ziele sind in einem Leitfaden beschrieben, auf den die Kulturstiftung des Bundes verweist (kulturstiftung-des-bundes.de).

Die Kulturförderung im Landkreis Starnberg zeigt sich somit als ein dynamischer und zukunftsorientierter Prozess, der weitreichende Perspektiven für Kulturschaffende und die gesamte Region schafft. Mit der Bereitstellung dieser Mittel wird notgedrungen die kulturelle Vielfalt und das kreative Schaffen in Starnberg gefördert.

Statistische Auswertung

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Starnberg, Deutschland
Beste Referenz
merkur.de
Weitere Infos
starnberg.de

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