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Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette: Prozess gegen kriminelles Trio beginnt!

Am 7. Februar 2025 gibt es neue Entwicklungen im Fall der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette, die in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist. Der Prozessbeginn ist für den 25. März 2025 angesetzt. Klette wurde als erstes Mitglied eines Trios gefasst, das für zahlreiche Überfälle in Deutschland verantwortlich gemacht wird.

Die Ermittler haben ein Sturmgewehr in ihrer Wohnung in Kreuzberg sicherstellen können, das laut Gutachten des Bundeskriminalamts in Verbindung mit zwei Überfällen auf Geldtransporter steht. Bei den Taten, die in den Jahren 2015 und 2016 stattfanden, wurden Patronenhülsen mit panzerbrechender Munition gefunden. Besonders krass ist der Überfall in Cremlingen, bei dem ein Betrag von 1,38 Millionen Euro erbeutet wurde.

Vorwürfe und Anklage

Daniela Klette werden insgesamt 13 Überfälle vorgeworfen, wobei die Staatsanwaltschaft in Verden schon seit vielen Jahren gegen sie und ihre mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg ermittelt. Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein aktiv gewesen sein, um Geldtransporter und Supermärkte zu überfallen. Die Ermittler betonen, dass die Taten keinen terroristischen Hintergrund hatten. Klette wird unter anderem versuchter Mord, unerlaubter Waffenbesitz sowie versuchter und vollendeter schwerer Raub vorgeworfen.

Ein bemerkenswerter Aspekt ist, dass Klette auch in zwei Fällen des versuchten Mordes angeklagt wird. Insbesondere bei einem Überfall in Stuhr soll es zu Schüssen gekommen sein. Bei ihrer Festnahme am 26. Februar 2024 fanden die Behörden eine Kalaschnikow und eine Panzerfaustgranate. Kritiker der Anklage bemängeln, dass es an Beweisen mangele, insbesondere beim Vorwurf des versuchten Mordes.

Prozessablauf und Sicherheitsmaßnahmen

Der Prozess gegen Klette wird zunächst im speziell gesicherten Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle stattfinden. Aufgrund der Sicherheitsanforderungen wird im Laufe des Verfahrens auch ein Wechsel in den neuen Gerichtssaal im Landkreis Verden geplant, der voraussichtlich im Mai oder Sommer 2025 erfolgen soll. Die Unschuldsvermutung gilt für die Angeklagte, die zur dritten Generation der RAF gehörte. Überraschend ist auch, dass die Mitgliedschaft in der RAF verjährt ist.

Die Bundesanwaltschaft hat zudem Haftbefehle gegen Klette und ihre Komplizen wegen des Verdachts auf Beteiligung an Terroranschlägen erlassen. Es wird betont, dass die RAF 1998 ihre Aktivitäten eingestellt hat, während sie in den 1970er und 1980er Jahren als eine der gefährlichsten terroristischen Gruppen in Deutschland galt. Der Terrorismus der RAF stellte eine immense Herausforderung für den deutschen Rechtsstaat dar.

Die Auseinandersetzungen zwischen der alten Bundesrepublik und der RAF führten zu einer schwierigen Balance zwischen Sicherheit und den Rechten der Angeklagten. Die Reaktion des Rechtsstaats auf die Bedrohungen durch terroristische Vereinigungen führte zu Gesetzesänderungen, die einen engen Rahmen für die Verteidigung der angeklagten Personen schufen. Trotz der veränderten Sicherheitslage bleibt offen, wie der Prozess gegen Klette ausgehen wird.

Auf die politische Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat der Fall Klette Auswirkungen, die über den Einzelfall hinausgehen, und stellt erneut die Frage nach der Balance zwischen Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit auf den Prüfstand.

Für weiterführende Informationen zu Daniela Klette und den Ermittlungen lesen Sie die Artikel auf t-online.de und tagesschau.de. Zudem bietet die Bundeszentrale für politische Bildung einen umfassenden Überblick über die Geschichte der RAF und deren Auswirkungen auf den Rechtsstaat in Deutschland.

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