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Streik-Hotspot Traunstein: Klinikleitung plant gerichtliches Verbot!

Die Diskussion um die bevorstehenden Streiks an den Kliniken Südostbayern (KSOB) nimmt eine dramatische Wendung. Laut Rosenheim24 plant die Klinikleitung eine gerichtliche Unterbindung eines für den 12. Februar 2025 angekündigten Streiks. Gleichzeitig mobilisieren die Beschäftigten des Klinikums Traunstein für eine Pausenaktion am 10. Februar 2025 um 9 Uhr, um ihren Unmut über die Situation zum Ausdruck zu bringen.

Bereits am 10. Februar 2025 um 11 Uhr soll am Arbeitsgericht Traunstein eine Verhandlung über die Klage der Klinikleitung stattfinden. In der Einladung zur Pausenaktion sind auch Vertreter:innen mehrerer Parteien des Stadtrats sowie die Landräte Walch und Kern, die zur Solidarität aufgerufen werden, um die Klinikleitung zur Rücknahme ihrer Klage zu bewegen.

Hintergrund der Streiks

Der geplante Streik ist Teil einer größeren Bewegung und geht auf eine aktuelle Tarifrunde zurück. In dieser Tarifrunde, die für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen geführt wird, gab es am 24. Januar 2025 keine Angebote der Arbeitgeber, was zu landesweiten Arbeitsniederlegungen führte. Dies bestätigt auch Chiemgau24, wo berichtet wird, dass die ersten Warnstreiks bereits am 28. Januar 2025 stattfanden, nachdem die Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft ver.di und den KSOB ohne Ergebnis beendet wurden.

Beteiligt an diesen Aktionen sind auch Gesundheits- und Krankenpfleger wie Bernhard König, der Verbesserungen der Arbeitsbedingungen fordert und die Bedeutung des Streikrechts betont. Die Gewerkschaft ver.di plant für den 11. Februar 2025 einen umfassenden Streiktag an den KSOB-Standorten, wobei sie sich an die Notdienstvereinbarung von 2023 hält und bei vier Stationen volle Streikbeteiligung angekündigt hat.

Rechtliche Dimensionen

Das rechtliche Fundament des Streikrechts in Deutschland ist im Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert, wie bpb erläutert. Dieses Recht betrifft die Bildung von Koalitionen zur Wahrung und Förderung von Arbeitsbedingungen. Streiks stellen eine kollektive Arbeitsverweigerung dar, um Druck auf Arbeitgeber auszuüben und eigene Forderungen durchzusetzen. Es ist jedoch zu beachten, dass Streiks rechtlichen Vorgaben unterliegen und innerhalb der Grenzen des deutschen Richterrechts stattfinden müssen.

Der Druck auf die Klinikleitung wächst, insbesondere durch die öffentliche Solidarität von Politikern und Beschäftigten. Domingo Heber von der Gewerkschaft ver.di hat betont, dass der Streik nicht die Patienten, sondern die Klinik selbst treffen solle, um das Streikrecht der Beschäftigten zu wahren und auf die Missstände aufmerksam zu machen.

Mit einer auch rechtlichen Auseinandersetzung um das Streikrecht stehen die KSOB und ihre Beschäftigten vor einer bedeutsamen Wegmarke. Die kommenden Tage könnten entscheiden, wie die Verhandlungen und der damit verbundene Druck auf die Klinikleitung sich entwickeln werden.

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Traunstein, Deutschland
Beste Referenz
rosenheim24.de
Weitere Infos
chiemgau24.de

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