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Cum-Ex-Skandal: Verurteilter Händler muss 11 Millionen Euro zurückzahlen!

Im Nachspiel des ersten Urteils im Cum-Ex-Steuerschwindel muss ein verurteilter Börsenhändler nun 11 Millionen Euro an den Staat zurückzahlen. Dieses Urteil wurde in einem Verfahren des Bonner Landgerichts gefällt, das den Angeklagten bereits 2020 zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilte und die Einziehung von 14 Millionen Euro angeordnet hatte. Bislang hat der Verurteilte 3 Millionen Euro gezahlt, wobei nun strittig war, ob die Zahlungen der Warburg-Bank an den Fiskus mit den Ansprüchen gegenüber dem Verurteilten verrechnet werden können. Das Kölner Oberlandesgericht entschied, dass die Zahlung der Bank keine Tilgungswirkung auf die Ansprüche hat, was die Situation des Angeklagten weiter kompliziert.

Dringende Rückzahlungsmodalitäten wurden angestoßen, nachdem der Verurteilte signalisiert hat, dass er das verbleibende Geld in Raten zahlen möchte. Der Cum-Ex-Skandal, der von 2006 bis 2011 als Hochphase galt, führte zu schätzungsweise zweistelligen Milliardenbeträgen an Verlusten für den deutschen Staat. Dieser komplexe Steuerbetrug basierte auf der Manipulation von Aktienhandel um den Dividendenstichtag, wodurch unrechtmäßige Steuererstattungen ermöglicht wurden.

Rechtliche Maßnahmen und Urteile

Die rechtlichen Folgen des Skandals greifen nicht nur auf den genannten Börsenhändler über, sondern betreffen auch bedeutende Akteure wie den Steueranwalt Hanno Berger. Berger gilt als einer der Ideengeber hinter den kontroversen Steuertricks, die das Cum-Ex-Geschäft erst möglich machten. Er wurde nun in zwei Verfahren — am Landgericht Bonn und am Landgericht Wiesbaden — zu einer Gesamtstrafe von 16 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Seine Revision wurde bereits verworfen, und die Entscheidung über die Einziehung von über 13 Millionen Euro Taterträgen steht noch aus.

Beide Urteile gegen Berger sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte den zweiten Urteilsspruch und ließ die Entscheidung über die Einziehung der Taterträge offen, um Verzögerungen zu vermeiden. Laut Bericht des Tagesschau haben sich die rechtlichen Konsequenzen für alle Beteiligten als enorm gestaltet. Aktuell laufen am Landgericht Bonn weitere Verfahren gegen andere Cum-Ex-Beteiligte, was die Dimensionen dieses Skandals mehr als deutlich macht.

Gesellschaftliche und wirtschaftliche Implikationen

Die gesellschaftlichen Auswirkungen der Cum-Ex-Geschäfte sind nicht zu unterschätzen. Der BGH entschied im Jahr 2021, dass diese betrügerischen Aktivitäten als Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO rechtlich einzuordnen sind. Diese klare Einstufung ist ein Meilenstein im Umgang mit derartigen Finanzvergehen und verdeutlicht die Notwendigkeit zur Schließung von Gesetzeslücken sowie die Forderung nach einer Modernisierung der Prüfmechanismen.

Zusätzlich sind internationale Zusammenarbeit und Wachsamkeit bei Finanzgeschäften essenziell, um zukünftige Steuerbetrugsfälle zu verhindern. Der Fall hat das Bewusstsein für die gesellschaftlichen Auswirkungen von Steuerhinterziehung geschärft – und die Notwendigkeit einer strengen Einhaltung von Steuervorschriften in der Finanzwelt hervorgehoben. Laut Rosenheim24 laufen derzeit über 130 Verfahren gegen rund 1.700 Beschuldigte im Zusammenhang mit Cum-Ex, was den Umfang des Skandals und die anhaltenden Anstrengungen zur Aufklärung und Verfolgung verdeutlicht.

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Weitere Infos
tagesschau.de

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