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Biber in Gefahr: Naturschutz klagt gegen Abschussgenehmigungen im Allgäu!

Der Bund Naturschutz (BN) hat erneut Klage gegen die umstrittene Abschussgenehmigung von Bibern im Oberallgäu eingereicht. Diese Entscheidung reagiert auf einen neuen Erlass, der es ermöglicht, Biber ohne individuelle Genehmigung innerhalb eines 30-Meter-Radius um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie an Schienenwegen zu töten. Das Landratsamt Oberallgäu begründet diesen Erlass mit der Notwendigkeit, Schäden an Straßen und Schienenwegen zu verhindern und damit verbundene Ausfälle zu minimieren. Dennoch sehen Naturschützer die Maßnahmen als unverhältnismäßig und rechtlich nicht haltbar an, da gesetzlich vorgeschrieben sei, zuvor alle Angebote zum Schutz der Biber zu prüfen, so saechsische.de.

Im Herbst 2022 hatte der BN bereits gegen eine ähnliche Allgemeinverfügung geklagt, die vom Verwaltungsgericht Augsburg als rechtswidrig eingestuft wurde. Das Gericht entschied, dass das Landratsamt die Naturschutzvereinigungen nicht ausreichend in die Entscheidungsfindung einbezogen hatte. Nachdem die vorherige Verfügung aufgehoben wurde, nahm das Landratsamt zwar die formelle Beteiligung des BN nach, der neue Erlass bleibt jedoch nahezu unverändert.

Umfang der Abschussgenehmigung

Die aktuelle Allgemeinverfügung erstreckt sich über circa 620 Kilometer und eine Fläche von 3.720 Hektar, wo der Abschuss von Bibern nun legalisiert wurde. Innerhalb dieser Zone befinden sich mehr als 1.000 Gewässerabschnitte mit einer Gesamtlänge von etwa 103 Kilometern, in denen ebenfalls der Abschuss erlaubt ist. Dr. Christine Margraf, stellvertretende BN-Landesbeauftragte, kritisiert die Entscheidung als überzogen und schädlich für das Bibermanagement in Bayern, während Gerhard Schwab, Biberbeauftragter für Südbayern, auf alternative Lösungen hinweist, die die Lebensweise des Bibers berücksichtigen.

Besonders für den Hochwasserschutz und als Wasserreservoir in Trockenperioden werden Biber als ökologisch wertvoll angesehen. Ihr geschicktes Arbeiten an Dämmen und das Fällen von Bäumen verbessert die Gewässerstruktur und erhöht die Artenvielfalt. Dennoch können Konflikte entstehen, wenn Biber durch Überflutungen von Ackerflächen oder Schäden an Verkehrsanlagen negative Auswirkungen auf menschliche Nutzungen haben. Die Rückkehr des Bibers nach seiner fast vollständigen Ausrottung im 19. Jahrhundert bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich, sieht bund-naturschutz.de das Biber-Management in Bayern als gefährdet.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der rechtliche Rahmen für derartige Eingriffe ist in Deutschland klar geregelt. Der Biber ist eine streng geschützte Art und unterliegt sowohl naturschutzrechtlichen Vorschriften als auch Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Maßnahmen, die den Biber oder seinen Lebensraum beeinträchtigen, bedürfen daher einer sorgfältigen Verträglichkeitsprüfung. Ausnahmen sind nur in äußerst begrenzten Fällen zulässig, etwa zum Schutz vor erheblichen Schäden. Diese Perspektiven verdeutlichen, wie wichtig ein Interessenausgleich zwischen ökologischen Zielen und menschlichen Nutzungsinteressen ist.

Der BN erwartet von den Verantwortlichen, dass sie nachhaltigere und effektive Lösungen erarbeiten, bevor weitere drastische Maßnahmen gegen die Biberpopulation ergriffen werden. Vertreter des BN zeigen sich enttäuscht über die erneute Verfügung und betonen die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen, die einfacher und effektiver sind, als das Töten der Tiere.
Die Debatte um den Biber wirft Fragen über das richtige Gleichgewicht zwischen Naturschutz und menschlichen Interessen auf, und die Erwartungen an die Behörden könnten für zukünftige gerichtliche Entscheidungen entscheidend sein.

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Genauer Ort bekannt?
Oberallgäu, Deutschland
Beste Referenz
saechsische.de
Weitere Infos
bund-naturschutz.de

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