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Tragisches Versehen: Falscher Bestatter holt Leichnam in Lübeck ab!

Ein tragischer Vorfall in Lübeck wirft Fragen zur Bestattungspflicht und den zuständigen Behörden auf. Mirco Franck, 37 Jahre alt, erfuhr am 7. Januar 2025 vom Tod seines 40-jährigen Bruders Dennis, der an Diabetes litt und plötzlich in seiner Wohnung verstorben war. Ein Freund fand ihn und stellte einen Herzinfarkt als Todesursache fest. Familie Franck, darunter auch Mirco, seine Mutter in Leipzig und eine Tante in Lübeck, war erschüttert über den Verlust.

Nach dem Tod von Dennis wandte sich die Familie an einen Bestatter in Schlutup, um die Bestattung zu organisieren. Dieser Bestatter besorgte einen Bestattungsschein bei der Staatsanwaltschaft. Mirco entschloss sich jedoch, einen anderen Bestatter, Tristan Thies, mit der Abwicklung zu beauftragen. Thies beantragte ebenfalls einen Bestattungsschein, erhielt jedoch keinen. Stattdessen beauftragte die Stadt Lübeck ein drittes Bestattungsunternehmen mit der Einäscherung, da angenommen wurde, es gäbe keine Angehörigen.

Die Bestattungspflicht und ihre Umsetzung

Gemäß dem Bestattungsgesetz für Schleswig-Holstein verfügen Angehörige über die Verpflichtung, eine angemessene Bestattung zu veranlassen. Aktuell wird die Umsetzung dieser Regelungen vom Gesundheitsamt Lübeck überwacht. Zu den bestattungspflichtigen Angehörigen zählen unter anderem Ehegatten, Kinder und Geschwister. Neben diesen Verantwortlichkeiten müssen angefallene Kosten von den Auftraggebenden getragen werden.

Mirco Franck wurde am 9. Januar über die Freigabe des Leichnams informiert. Dies geschah, nachdem die Stadt Lübeck seine Kontaktdaten, einschließlich seiner Anschrift, dem Ordnungsamt übermittelte. Der Oberstaatsanwalt Jens Buscher bestätigte, dass den örtlichen Bestattern keine zusätzliche Legitimation für den Antrag auf einen Bestattungsschein abverlangt wird. Dies wirft Fragen über die internen Abläufe im Zusammenhang mit der Bestattungspflicht und der Entscheidungsfindung im Gesundheitsamt auf.

Empörung und rechtliche Schritte

Die Situation führte zu großem Entsetzen bei Mirco Franck und Bestatter Tristan Thies, der die Urne erst am 10. Februar via Paketdienst erhielt. Mirco ist empört, da ihm die Möglichkeit genommen wurde, sich von seinem Bruder zu verabschieden. „Es ist geschmacklos“, äußerte er seinen Unmut über die Umstände der Einäscherung. Er und sein Bruder hatten einen engen Kontakt, und es waren Pläne in der Familie geschmiedet worden, Dennis nach Leipzig zu holen.

Aufgrund des Traumas, das dieser Vorfall mit sich brachte, benötigt Mirco psychologische Unterstützung. Auch Tristan Thies zieht in Erwägung, rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten. Die Stadt Lübeck hat sich bislang nicht zu diesem Vorfall geäußert, und es wird ermittelt, welche Behörde tatsächlich gehandelt hat. Die Verwirrung um die Bestattung seines Bruders hat nicht nur Mirco, sondern auch die gesamte Familie stark belastet und zeigt die dringende Notwendigkeit für Klarheit und Transparenz innerhalb der Bestattungsrichtlinien.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Fall die Schwächen im Umgang mit der Bestattungspflicht und den kommunalen Abläufen beleuchtet. Es ist unklar, wie es zu dieser Verwirrung kommen konnte, und die betroffenen Angehörigen hoffen auf eine baldige Klärung der Geschehnisse. Informationen über die dreistufige Implementierung der Bestattungspflicht von der Kommune bis hin zum Bestatter wurden in der Vergangenheit geschaffen, um solchen Situationen vorzubeugen.

Die vollständigen Regelungen sind im Bestattungsgesetz für Schleswig-Holstein dokumentiert, welches die Grundlagen für die Bestattungspraktiken im Bundesland legt und grundlegende Vorschriften zusammenfasst.

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Lübeck, Deutschland
Beste Referenz
maz-online.de
Weitere Infos
luebeck.de

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