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Winterchaos in Berlin: 25 Unfälle, Schnee und Glätte sorgen für Stau!

Berlin erlebte am 14. Februar 2025 einen markanten Wintereinbruch, der die Straßen für zahlreiche Verkehrsteilnehmer unbefahrbar machte. Über mehrere Zentimeter Neuschnee führte die Glätte zu chaotischen Bedingungen in der Hauptstadt. Laut Tagesspiegel wurden in der Nacht zu Freitag insgesamt 25 Unfälle gemeldet. Zwei Personen erlitten schwere Verletzungen und mussten ins Krankenhaus gebracht werden. Ein besonders schwerer Vorfall ereignete sich bei einer Kollision zwischen einem Lkw und einem Pkw an einer Spandauer Kreuzung, dabei wurde auch eine Straßenlaterne beschädigt.

Die Feuerwehr war umgehend im Einsatz, um die Lampenköpfe mit einer Drehleiter zu sichern und die Gefahrenstellen abzusichern. Die Mehrheit der Unfälle war jedoch eher geringer Natur, wobei mehrere Fahrzeuge im Gleisbett der Straßenbahn landeten. Die Einsätze der Rettungsdienste erstreckten sich über das gesamte Stadtgebiet, auch auf der Stadtautobahn kam es zu Zwischenfällen.

Chaos auf den Straßen

Leonardi, die Verkehrsinformationszentrale, meldete die chaotischen Verkehrsverhältnisse, die durch das winterliche Wetter verursacht wurden. Die Stadtautobahn A100 war überlastet, und es bildeten sich längere Staus, die auf zahlreiche Unfälle zurückzuführen waren. Auch auf der A115 warnte die Polizei vor Glättegefahr. Trotz der vielen Zwischenfälle blieb die Gesamtzahl der registrierten Unfälle auf einem normalen Niveau, was zeigt, dass die meisten Verkehrsteilnehmer vorsichtig waren.

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) war ebenfalls im Einsatz, um die Straßen zu räumen und zu streuen. Aktuell sind rund 2.300 Beschäftigte und 540 Räum- und Streufahrzeuge im Einsatz. Laut t-online warnt die BSR vor der Glätte und informiert darüber, welcher Winterdienst auf den verschiedenen Verkehrsflächen durchgeführt wird. Wichtige Straßen und Radwege wurden prioritär behandelt.

Regeln zum Winterdienst

Die Verantwortung für den Winterdienst auf Gehwegen liegt grundsätzlich bei den Anliegern, die Grundstückseigentümer oder ähnliche Berechtigungen haben. Diese müssen sicherstellen, dass die Gehwege direkt vor ihren Immobilien geräumt und gestreut werden. Die BSR hingegen ist für den Winterdienst auf Fahrbahnen, Radfahrstreifen sowie Fußgängerüberwegen zuständig, wie in einer detaillierten Übersicht des Senatsverwaltung für Mobilität erläutert wird.

Bei Schneefall sollten Anlieger die Gehwege unverzüglich räumen, während die BSR sich um die Hauptverkehrsadern kümmert. Die BSR entschied außerdem, dass bei Bedarf auch Räummittel verwendet werden dürfen, jedoch ist dies auf Gehwegen nicht gestattet. Um auf potenzielle Versäumnisse aufmerksam zu machen, können Meldungen beim Ordnungsausschuss eingereicht werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Statistische Auswertung

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Berlin, Deutschland
Beste Referenz
tagesspiegel.de
Weitere Infos
t-online.de

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