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Oberverwaltungsgericht stoppt Gipsbohrungen im Südharz!

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat am 17. Februar 2025 die Probebohrungen zur Erkundung von Naturgipsvorkommen im Südharz vorläufig untersagt. Diese Entscheidung tritt in Kraft, bis der Widerspruch des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die erteilte Genehmigung behördlich geklärt ist. Der Beschluss ist unanfechtbar, was bedeutet, dass die laufenden Erkundungsaktivitäten sofort gestoppt werden müssen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der möglichen Existenz unbekannter Höhlen und überwinternder Fledermäuse im betroffenen Gebiet. Zudem stellte es fest, dass eine ausreichende Datenbasis fehlt, um sicherzustellen, dass es nicht zu erheblichen Eingriffen in das geschützte Habitat kommt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Probebohrungen nicht isoliert zu betrachten sind, da sie der Vorbereitung des Gipsabbaus dienen könnten, falls sich herausstellt, dass die Lagerstätte wirtschaftlich abbaubar ist.

Umweltbedenken und Schutzmaßnahmen

Der geplante Gipsabbau könnte zu einer teilweisen Zerstörung des geschützten Gebiets führen. Der Landkreis Mansfeld-Südharz hatte im Dezember letzten Jahres den Erkundungsbohrungen im Biosphärenreservat zugestimmt. Diese Genehmigung stieß auf Widerstand, und der BUND legte Widerspruch ein sowie Klage, um die Probebohrungen zu stoppen, da sie potenziell der Umwelt schaden könnten.

Zusätzlich zu diesen juristischen Aspekten ist der Gipsabbau ein Thema von großer Umweltrelevanz. Gips wird häufig in der Bauindustrie verwendet, doch birgt dessen Abbau auch erhebliche Risiken für die Natur. So kann er nicht nur die Landschaft nachhaltig verändern, sondern auch gefährdete Arten wie Fledermäuse und andere Tier- und Pflanzenarten gefährden, die auf die speziellen Lebensräume angewiesen sind, die im Südharz existieren.

Feldforschung und Biodiversität

Der Schutz der Biodiversität muss daher in den Mittelpunkt von Planungen und Entscheidungen zu Rohstoffabbau gefasst werden. Vor dem Hintergrund dieser Problematik veröffentlichten Forscher einen Bericht, der auf die Wichtigkeit einer umfassenden Erfassung von Fauna und Flora in möglichen Abbaugebieten hinweist. Durch wissenschaftliche Forschung und Erhebungen soll sichergestellt werden, dass natürliche Lebensräume geschützt und erhalten werden, was sich auch in der aktuellen Debatte zur Gipsernte im Südharz widerspiegelt.Umweltbundesamt informiert umfassend über den Naturgips und dessen Abbau und präsentiert Möglichkeiten, wie ökologische Grundsätze auch bei wirtschaftlichen Entscheidungen beachtet werden können.

Zusammenfassend ist die rechtliche Entscheidung über die Probebohrungen ein wichtiger Schritt zum Schutz des Südharzes. Es bleibt abzuwarten, wie die behördliche Klärung des Widerspruchs des BUND ausfallen wird. Die aktuellen Entwicklungen erfordern einen sensiblen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen Interessen und Umweltschutz.

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Südharz, Deutschland
Beste Referenz
merkur.de
Weitere Infos
umweltbundesamt.de

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