DeutschlandPirmasensSaarland

Drogendeal und Waffenlager: 26-Jähriger wird zu vier Jahren verurteilt

In einem bemerkenswerten Fall von Drogenhandel und Waffenbesitz wurde ein 26-Jähriger vom Pirmasenser Schöffengericht zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil wurde am 18. Februar 2025 gefällt und überprüft eine Vielzahl schwerwiegender Anklagen.

Die Ermittlungen gegen den Mann intensivierten sich nach einer Durchsuchung seiner Wohnung am 28. Mai 2024. Dabei entdeckten die Beamten eine beachtliche Menge verbotener Gegenstände. Hierzu gehörten eine Schreckschusspistole, mehrere Messer, drei Macheten und ein Samurai-Schwert. Darüber hinaus fanden die Ermittler zwei Platten Haschisch mit einem Gesamtgewicht von 180 Gramm.

Drogen als Einnahmequelle

Die Anklage stützte sich auf die Argumentation, dass der Angeklagte mit dem Drogenhandel eine Einnahmequelle schaffen wollte. Trotz eines bestehenden Waffenbesitzverbots der Stadt Pirmasens gab er an, nicht gewusst zu haben, dass er im Besitz von Waffen und Messern nicht sein dürfe. Das Samurai-Schwert hätte als Dekoration und die Messer als Sammlerstücke gegolten.

Er führte weiterhin aus, dass er insgesamt fünf Macheten besaß, wovon zwei jedoch nicht aufgefunden werden konnten. Zudem rechtfertigte er das Verstecken des Haschischs, da er häufig Besuch von bis zu 50 Personen hatte, was auf eine rege soziale Interaktion hindeutet.

Zahlreiche Vorstrafen

Der Richter erinnerte an einen Vorfall aus dem Mai des Vorjahres, bei dem der Angeklagte mit einem Messer in Verbindung gebracht wurde. Zudem ist ein weiteres Verfahren im Saarland anhängig, wo der Mann in eine Auseinandersetzung verwickelt war, die zu schweren Verletzungen durch eine Machete führte.

Laut einem Polizeibeamten gab es mehrere Durchsuchungen der Wohnung, bei denen stets sowohl Drogen als auch Waffen sichergestellt wurden. Diese waren teils versteckt, teils sofort zugänglich. Der Staatsanwalt verwies auf insgesamt 65 Verfahren seit dem Jahr 2023 gegen den Angeklagten, der bereits mehrere einschlägige Bewährungsstrafen erhalten hatte.

Konsum und finanzielle Situation

Vor seiner Inhaftierung konsumierte der 26-Jährige täglich sechs bis sieben Gramm Haschisch und bis zu zwei Flaschen Alkohol. Interessanterweise war die gefundene Menge an Drogen nicht ausreichend, um seinen eigenen Bedarf zu decken. Zudem hatte er kein Einkommen und erhielt über einen Zeitraum von etwa sechs Monaten keine Sozialleistungen.

In Bezug auf die Finanzierung seines Drogenkonsums schwieg der Angeklagte. Sein Verteidiger plädierte auf eine mildere Strafe von maximal zwei Jahren, da kein nachgewiesener Verkauf von Drogen vorlag. Das Gericht jedoch folgte dem Antrag des Staatsanwalts und verhängte eine vierjährige Gefängnisstrafe.

Der Richter stellte fest, dass die Abwesenheit eines Einkommens darauf hindeute, dass der Angeklagte mit Drogen handelte. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Weitere Informationen zu Drogenmärkten und kriminalistischen Aspekten in Deutschland finden sich in detailreichen Berichten, die für das Verständnis solcher Fälle unerlässlich sind, wie etwa in den Dokumenten der Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, die umfassende Einblicke in die Problematik gewähren DBDD.

Für weitere Details zu diesem spezifischen Fall verweist rheinpfalz.de auf die beeindruckenden Beweislagen und die genauen Umstände des Verfahrens.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Pirmasens, Deutschland
Beste Referenz
rheinpfalz.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert