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94-jährige Kölnerin bleibt in ihrer Wohnung: Ein Zeichen für Mieterrechte!

Am 19. Februar 2025 wurde bekannt, dass die 94-jährige Paula Hilsemer in ihrer Wohnung in Köln bleiben kann, nachdem eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auf eine Räumungsklage verzichtet wurde. Diese Kündigung erreichte sie am Heiligabend 2024, und Hilsemer entschied sich zunächst, den Brief nicht zu öffnen, aus Angst vor schlechten Nachrichten. Ihr Unterstützer Kalle Gerigk übernahm schließlich die Aufgabe, den Brief zu öffnen und gab ihr die bedeutende Erleichterung durch die Nachricht, dass die Vermieterin die Klage zurückgezogen hatte.

Hilsemer wohnt seit 70 Jahren in der 52 Quadratmeter großen Wohnung, die sie mit ihrem verstorbenen Mann Peter und ihrer Tochter Helga bezog. Zu damaligen Zeiten betrug die Miete lediglich 60 Mark. Im Lauf der Jahre haben viele Nachbarn die Wohngegend verlassen oder sind verstorben, ebenso wie ihre engsten Familienangehörigen. Diese Kündigung wurde seitens des Kölner Mietervereins als potentieller „unzumutbarer Härtefall“ angesehen. Hilsemer äußerte sich dankbar für die Unterstützung von Gerigk und der Öffentlichkeit und hofft, dass sie ihren 100. Geburtstag in der vertrauten Umgebung feiern kann.

Petition für ältere Mieter

In Anbetracht der Situation von Hilsemer hat Kalle Gerigk eine Petition ins Leben gerufen, die darauf abzielt, Eigenbedarfskündigungen bei Menschen über 65 Jahren zu verhindern. Bis zum 18. Februar hatten bereits knapp 50.000 Personen die Petition unterschrieben. Gerigk sieht in diesem Fall ein Zeichen für die Schwierigkeiten, mit denen ältere Menschen aufgrund von Eigenbedarfskündigungen konfrontiert sind. Der Trend zu solchen Kündigungen in vielen Städten ist besorgniserregend und wird als Reaktion auf die Wohnungsnot und die steigenden Mieten interpretiert.

Eigenbedarfskündigungen sind ein komplexes rechtliches Thema. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch dürfen Eigenbedarfskündigungen nicht wirksam sein, wenn der Vermieter den Eigenbedarf nur vortäuscht (mietrecht.org). Im Fall von Hilsemer könnte die Kündigung unter die Kriterien einer unzumutbaren Härte fallen, die es ihr ermöglichen, in der Wohnung zu bleiben. Der Kölner Mieterverein hat eine entscheidende Rolle bei der Bewertung dieser Situation übernommen und sie als potenziellen Härtefall betrachtet.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Eigenbedarfskündigungen sind klar definiert. Ein Vermieter darf nur dann kündigen, wenn der Eigenbedarf tatsächlich besteht und nicht nur vorgegaukelt wird. Wenn ein Mieter vor der Räumung den Betrug erkennt, bleibt das Mietverhältnis bestehen. Bei bereits ausgezogenen Mietern besteht ein Anspruch auf Rückgabe der Wohnung, es sei denn, sie wurde bereits weitervermietet oder verkauft. Diese Regelungen dienen dem Schutz von Mietern, insbesondere in Härtefällen wie dem von Hilsemer.

Angesichts der anhaltenden Probleme älterer Menschen im Mietmarkt ist Hilsemers Fall ein wichtiges Beispiel für die Stärke von Gemeinschaftssolidarität und rechtlichem Schutz in einem sich ständig verändernden Wohnungsmarkt.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Mülheim, Köln, Deutschland
Beste Referenz
ksta.de

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