Salzgitter

Hinweis: Gluten-Alarm! Rückruf für Nüsse-Mix bedroht Gesundheit!

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine wichtige Warnung veröffentlicht, die Verbraucher in bestimmten Bundesländern betrifft. Wie HNA berichtet, wurde ein Rückruf für den Nüsse-Mix „Karasik Cerez-X2“ der Marke „can besler – Crack it!“ veranlasst. Der Rückruf betrifft die Verpackungseinheit von 200 Gramm mit der Chargennummer C050324 und einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis März 2026.

Der Hersteller Zafer Großhandel GmbH aus Salzgitter hat festgestellt, dass das Produkt Gluten enthalten könnte, obwohl es als glutenfrei deklariert war. Dies stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, insbesondere für Menschen mit Zöliakie, die in Mitteleuropa etwa 1% der Bevölkerung ausmachen. Diese Personengruppe kann bei Verzehr des Produkts mit schweren Symptomen rechnen, einschließlich Bauchschmerzen, Blähungen und im schlimmsten Fall Wachstumsstörungen bei Kindern.

Rückgabe und Erstattung

Verbraucher, die den Nüsse-Mix erworben haben, können das Produkt ohne Kaufnachweis in die Verkaufsstelle zurückbringen, wo ihnen der Kaufpreis erstattet wird. Für weitere Fragen stellt der Hersteller unter der E-Mail-Adresse cafer.ege@hotmail.de Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Diese Warnung wurde am 20. Februar 2025 veröffentlicht, und die Rückrufaktion ist eine Reaktion auf ein ernstzunehmendes Problem. Bereits vor mehr als einem Monat hatte die Marke „can besler“ wegen erhöhte Schwefeldioxid-Werte in kernlosen getrockneten Rosinen einen Rückruf durchführen müssen, wie Verbraucherschutzforum berichtet.

Gesundheitsrisiken bei Glutenunverträglichkeit

Glutenunverträglichkeit kann zu vielfältigen gesundheitlichen Problemen führen. Neben den schon erwähnten Symptomen wie Durchfall und Verstopfung, sind auch Müdigkeit sowie Reizbarkeit nicht selten. Ein schneller Verzehr des betroffenen Produkts kann somit ernsthafte gesundheitliche Komplikationen nach sich ziehen, besonders bei empfindlichen Personen. Es ist wichtig, dass Verbraucher ein Auge auf ihre Lebensmittel werfen, insbesondere auf die Deklaration.

Rohe, gebrannte und geröstete Nüsse sind normalerweise glutenfrei, aber wie das eventuelle Vorhandensein von Gluten in diesem Nüsse-Mix zeigt, können Hersteller manchmal in der Kennzeichnung versagen. Laut Ruhr24 müssen Hersteller umgehend Rückrufe veranlassen, wenn sie feststellen, dass ihre Produkte Gluten enthalten, obwohl sie als glutenfrei ausgewiesen sind.

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Genauer Ort bekannt?
Salzgitter, Deutschland
Beste Referenz
hna.de
Weitere Infos
verbraucherschutzforum.berlin

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