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Verfassungsschutz prüft Streichung umstrittener Extremismus-Kategorie!

Überlegungen des Verfassungsschutzes, sich von der 2021 eingeführten Extremismus-Kategorie der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ zu verabschieden, stehen derzeit im Raum. In Bund und Ländern wird diskutiert, ob dieser Phänomenbereich weiterhin Bestand haben soll oder ob eine Neuausrichtung notwendig ist. Diese Diskussionen sind jedoch noch nicht zu einer endgültigen Entscheidung geführt worden, wie seitens der FAZ berichtet wird. Trotz dieser Überlegungen wird in dem noch nicht veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2024 die Kategorie weiterhin zur Anwendung kommen.

Die Kategorie wurde zur Zeit der Corona-Pandemie eingeführt, um extremistische Akteure zu erfassen, die zuvor keiner klaren Kategorie zugeordnet werden konnten. Im Verfassungsschutzbericht 2023 wurde das Personenpotenzial im Spektrum der „Delegitimierer“ auf etwa 1.600 Personen geschätzt, von denen rund 250 als gewaltbereit gelten. Zu den betroffenen Akteuren zählen, auf den demokratischen Entscheidungsprozessen und Institutionen basierend, welche verächtlich gemacht werden und dazu aufrufen, behördliche oder gerichtliche Anordnungen zu ignorieren.

Ambivalente Meinungen innerhalb des Verfassungsschutzes

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) äußert keinen Bedarf für die Beibehaltung des neuen Phänomenbereichs. Mehrere CDU-Innenminister unterstützen jedoch die Idee einer Änderung und vertreten die Meinung, dass die meisten „Delegitimierer“ eher dem Rechtsextremismus oder den Reichsbürgern zugeordnet werden können. Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) berichtet von einem Rückgang von Demonstrationen unter „Delegitimierern“, die nun größtenteils von Rechtsextremisten dominiert werden.

Zieschang setzt sich für die Beibehaltung der Bezeichnung ein, um kleinere Gruppen zu benennen, die ein grundlegendes Misstrauen gegenüber dem Staat hegen. Dies führt zu einer kritischen Prüfung, ob der Phänomenbereich überhaupt noch gerechtfertigt ist. Nicht zuletzt üben das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und die AfD scharfe Kritik an dieser neuen Kategorie, da sie in ihr eine potenzielle Einschränkung der Meinungsfreiheit sehen.

Der Kontext der Delegitimierung

Die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ bezeichnet extremistische Bestrebungen, die nicht klar dem Rechtsextremismus oder Linksextremismus zugeordnet werden können. Diese Abgrenzung ist wichtig, um den erlaubten Kritikbereich an Regierungsentscheidungen deutlich zu machen. Merkmale sind eine systematische Verunglimpfung des Staates, die das Vertrauen der Bevölkerung in die Grundordnung erschüttern kann. In diesem Zusammenhang betont der Verfassungsschutz Sachsen, dass friedlicher Protest und legitime Meinungsäußerungen nicht unter den Beobachtungsauftrag fallen, was in der gesetzlichen Grundordnung verankert ist.

Der Verfassungsschutz agiert als Frühwarnsystem für extremistische Bestrebungen, wobei die Rechtsgrundlagen im § 3 und 4 BVerfSchG festgelegt sind. Der Phänomenbereich umfasst Aktivitäten, die die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden könnten, ohne jedoch eine klar definierte Zugehörigkeit zu erforderlichen Gruppen wie Reichsbürgern, Islamisten oder Extremisten aufzuweisen.

Forschung zu Extremismus und Radikalisierung

Im Kontext dieser Debatte fordert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine umfassendere Beschäftigung mit den Ursachen von Extremismus und Radikalisierung. Die Förderung umfasst sowohl grundlagen- als auch praxisorientierte Forschung; darüber hinaus wird versucht, Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit Praxispartnern zu entwickeln. Ein interdisziplinärer Ansatz soll dabei helfen, mehr Wissen über Gewalt und Extremismus zu erlangen und thematische Schwerpunkte wie Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu beleuchten.

Statistische Auswertung

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Pforzheim, Deutschland
Beste Referenz
faz.net
Weitere Infos
de.wikipedia.org

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