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LNG-Terminal auf Rügen: Gericht erlaubt umstrittene Gasgeschäfte!

Der Streit um das LNG-Terminal in Mukran auf Rügen hat eine Wendung genommen. Bei einer Bürgerveranstaltung in Sassnitz gab Umweltminister Till Backhaus bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das zuvor erlassene Verbot in Bezug auf den Verkauf von Flüssigerdgas (LNG) ins Ausland aufgehoben hat. Damit darf die Deutsche Regas nun legal Flüssigerdgas in andere Länder exportieren, was eine bedeutende Entwicklung für die Energieversorgung in der Region darstellt. Laut Nordkurier war das Verbot auf die Umladung von Flüssigerdgas von größeren auf kleinere Tanker beschränkt, ein Prozess, der im September 2022 bereits in Mukran durchgeführt wurde.

Minister Backhaus erklärte, dass das Umfüllen nicht unter das LNG-Beschleunigungsgesetz falle. Dies bedeutet, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht umgangen werden kann. Das LNG-Beschleunigungsgesetz, welches der Sicherung der nationalen Energieversorgung dient, hatte zuvor die Umladung von Tankergas auf andere Schiffe verboten.

Ein neues Kapitel für das Terminal

Die Erlassung des Verbots fiel in einen Kontext, in dem der Streit um das Terminal in Mukran weiterhin anhält. Im Herbst 2024 hatte das Ministerium der Deutschen Regas ein neues Geschäftsmodell für das Umladen von Flüssigerdgas untersagt. Die jüngsten Entwicklungen haben jedoch auf Initiative des Bundesverwaltungsgerichts nun den Weg für die Fortführung des Umladeprozesses frei gemacht. Dies wurde als große Erleichterung für die betroffenen Unternehmen und die regionale Wirtschaft angesehen.

In den vergangenen Wochen wurde das Thema Lärmschutz intensiv diskutiert. Bei dem Bürgerforum in Sassnitz wurde die Lärmbelästigung durch das Terminal thematisiert, da örtliche Behörden von Grenzwertüberschreitungen an insgesamt 22 Tagen berichteten. Diese Vorfälle traten sowohl vor als auch nach der Inbetriebnahme des Terminals auf. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, plant die Deutsche Regas, das Regasifizierungsschiff „Neptune“ mit zusätzlichen Schalldämpfern auszustatten. Die Maßnahmen zur Lärmminderung müssen bis Ende März 2025 abgeschlossen sein, wie Tagesschau berichtet.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und die neuen Richtlinien könnten nicht nur die lokale Wirtschaft ankurbeln, sondern auch die energetische Vernetzung Deutschlands mit seinen europäischen Nachbarn fördern. Dies stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Energieversorgung auf lange Sicht zu sichern und auszubauen.

Für weiterführende Informationen über die LNG-Bedarfe können Interessierte die Analyse von Prognos einsehen.

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Mukran, Deutschland
Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
tagesschau.de

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