Deutschland

EU-Abschiebungen im Stau: Deutschlands Rückführungen scheitern am System!

Deutschland steht vor der Herausforderung, die Rückführung von Geflüchteten, insbesondere im Rahmen des Dublin-Verfahrens, effizient zu gestalten. Im Jahr 2024 war es das Ziel, 74.583 Personen nach dem Dublin-Verfahren in die EU-Länder zurückzuschicken, wo sie ihren ersten Asylantrag gestellt hatten. Allerdings wurden nur 5.827 Rückführungen tatsächlich durchgeführt, was auf die strengen Rückführungsregelungen vieler EU-Partnerländer zurückzuführen ist. Diese Schwierigkeiten wurden in einem Bericht von Focus detailliert erläutert.

Ein zentrales Problem sind die variierenden „Öffnungszeiten“ für Rückführungsflüge in den verschiedenen europäischen Ländern. In Italien, Kroatien und mehreren anderen Ländern sind diese auf Montag bis Freitag beschränkt und in den meisten Fällen auf festgelegte Stunden zwischen 8 und 18 Uhr. In Frankreich gelten von Montag bis Freitag Öffnungszeiten von 7 bis 18 Uhr, während Bulgarien nur zehn Rückführungen pro Woche erlaubt. Dies erschwert die Organisation der notwendigen Charterflüge erheblich.

Rechtsrahmen und Durchführung

Um eigentliche Abschiebungen durchzuführen, sind spezifische gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Laut Informationen von bpb ist eine schriftliche Entscheidung der Ausländerbehörde notwendig, die in der Regel auch ein Einreise- und Aufenthaltsverbot beinhaltet. Personen, die von einer Abschiebung betroffen sind, haben die Möglichkeit, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen, was in der Regel eine Frist von ein bis vier Wochen in Anspruch nehmen kann.

Abschiebungen dürfen laut den gesetzlichen Vorgaben nur als letztes Mittel angewendet werden. Dabei muss auch eine Frist zur freiwilligen Ausreise gewahrt werden. In Fällen, in denen rechtliche Hürden oder humanitäre Gründe – wie schwere Krankheiten oder minderjährige Kinder – vorliegen, sind Abschiebungen unzulässig. Zudem sind die Begrenzungen hinsichtlich der Durchführung von Abschiebungen in Deutschland durch verschiedene Gesetzesverschärfungen in den vergangenen Jahren teils gelockert worden.

Statistische Analyse

Im Jahr 2023 beantragte Deutschland in 74.622 Fällen Rückführungen, von diesen wurden 55.728 bewilligt, aber tatsächlich nur 5.053 Überstellungen durchgeführt. Die Zahlen verdeutlichen die erheblichen Schwierigkeiten, die mit dem Dublin-Verfahren verbunden sind. Im Jahr 2024 waren es dann zwar ebenfalls 74.583 beantragte Überstellungen mit 44.431 Zustimmungen, aber die Zahl der tatsächlichen Rückführungen stieg nur auf 5.827. Einleitende Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigen, dass dabei oft auch die Zustimmung der jeweiligen EU-Länder vorlag, jedoch häufig die Fristen nicht eingehalten werden konnten, was die Rückführungen zusätzlich erschwert.

Ein Beispiel aus der Praxis ist der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg, der gemäß dem Dublin-Verfahren nach Bulgarien überstellt werden sollte. Hier scheiterte die Umsetzung aufgrund von Verzögerungen und Fristversäumnissen.

Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Rückführungen werden durch die teilweise sehr unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Praktiken in den verschiedenen EU-Staaten zusätzlich verstärkt. Einige Staaten wie Italien stellen äußerst herausfordernde Bedingungen für die Rücknahme von Dublin-Flüchtlingen auf. Im Jahr 2024 nahm Italien nur drei Dublin-Fälle zurück, trotz über 10.000 genehmigten Rücküberstellungen. Dies führt zu einer massiven Belastung des deutschen Asylsystems, das sich vermehrt mit den Folgen der ineffizienten Rückführungsverfahren auseinandersetzen muss.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Aschaffenburg, Deutschland
Beste Referenz
focus.de
Weitere Infos
bpb.de

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