
Die Stadt Wildeshausen steht vor einer bedeutenden Etappe in ihrer kommunalen Energiepolitik. In der kommenden Woche wird die öffentliche Vorstellung der Kommunalen Wärmeplanung stattfinden, die bereits in Vorbereitung ist. Die Sondersitzung des Bauausschusses ist für Mittwoch, den 5. März, um 18:15 Uhr im Rathaus anberaumt. Im Anschluss an die Sitzung wird der 82-seitige Wärmeplan auf der städtischen Internetseite veröffentlicht, um den Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Anregungen und Anmerkungen einzureichen. Interessierte Eigenheimbesitzer können dabei die vorgeschlagenen Energieversorgungsoptionen, wie Wärmepumpen, Nahwärmenetzanschlüsse oder Geothermie, einsehen. Es ist wichtig zu betonen, dass es keine rechtliche Verpflichtung gibt, diesen Vorschlägen zu folgen, was den Bürgern eine gewisse Flexibilität lässt.
Der Wärmeplan liefert umfassende Daten über den jährlichen Energieverbrauch der Stadt, der bei 500 GWh liegt, und die CO₂-Emissionen aus der Wärmeerzeugung, die sich auf 100.000 Tonnen belaufen. Zugleich beschreibt das Dokument Wege zur Klimaneutralität, die unter anderem energetische Gebäudesanierungen und Effizienzsteigerungen in der Industrie beinhalten. Besonders bemerkenswert sind die identifizierten Potenziale für eine regenerative Wärmeversorgung in Wildeshausen. Dazu zählen:
- Biogas: über 300 GWh jährlich
- Geothermie: mehr als 4.400 GWh
- Abwärme industrieller Standorte: 50 GWh
Diese Potenziale übersteigen den aktuellen Wärmebedarf der Stadt erheblich und bieten somit eine robuste Grundlage für die angestrebte Transformation zur Klimaneutralität. Die Stadt hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden, und will damit fünf Jahre früher als gesetzlich gefordert handeln.
Empfehlungen und Strategien
Aufgrund der dichten Besiedlung wird einer verstärkten Nutzung von Wärmenetzen auch in Randgebieten empfohlen, wo es bereits bestehende Wärmenetze gibt. Für andere Bereiche werden Wärmepumpen in Betracht gezogen. Die umsetzbaren Maßnahmen bis 2030 umfassen unter anderem:
- Prüfung des Abwärmepotenzials von Industrie und Gewerbe
- Erstellung eines Transformationsplans für Unternehmen
- Start eines Sanierungsprogramms für Wohngebäude, die vor 1970 gebaut wurden
- Aufbau neuer Wärmenetze
Des Weiteren plant die Kommune, eine Strategie für Biogasanlagen zu entwickeln und die Betreiber in den Prozess einzubinden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist Teil eines größeren Rahmens, der sich im Kontext des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetzes einfügt. Dieses Gesetz verpflichtet alle Städte und Gemeinden in Deutschland zur Erstellung lokaler Wärmeplanungen, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen.
Die von der Bundesregierung festgelegten Fristen verlangen, dass bis Mitte 2028 in allen rund 11.000 Kommunen Wärmepläne vorliegen. Dies beinhaltet auch spezifische Zeitvorgaben für größere und kleinere Gemeinden. Bereits jetzt versorgt etwa 14 Prozent der Haushalte in Deutschland das Fernwärmesystem, wovon 20 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Langfristig soll der Anteil der klimaneutralen Wärmeversorgung drastisch angehoben werden, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen.
Der Bund unterstützt die Wärmeplanung mit 500 Millionen Euro bis 2028, um Gemeinden unter die Arme zu greifen. Diese Unterstützung erfolgt durch unbürokratische Verfahren, die durch erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer bereitgestellt werden.