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Schock-Anruf in Bad Säckingen: Malermeister fällt auf Telefonbetrüger rein!

Am 3. März 2025 ereignete sich ein Vorfall, der das Vertrauen vieler Selbstständiger in telefonische Geschäftspraktiken auf die Probe stellt. Ralf Schuster, ein Malermeister aus Bad Säckingen, erhielt vor sieben Monaten einen Anruf von einem angeblichen Google-Mitarbeiter. Der Anrufer versuchte, Schuster die Dienste zur Erhöhung der Sichtbarkeit seines Unternehmens in Google-Suchanfragen anzubieten. Schuster und seine Frau stimmten zu, das Gespräch aufzuzeichnen, was sich später als entscheidend erweisen sollte.

Der Anrufer unterbreitete ein Vertragsangebot zur Optimierung von Google-Einträgen für mehr als 2000 Euro pro Jahr, insgesamt also über 6000 Euro über die Laufzeit von drei Jahren. Schuster lehnte das Angebot ab, da es für sein kleines Unternehmen unerschwinglich war. Einige Tage später erhielt er jedoch eine Zahlungsaufforderung von der Blue GmbH über 2142 Euro für einen „Google Premium Vertrag (Business Optimierung)“. Diese unerwartete Rechnung schockierte Schuster, weshalb er sich entschloss, den Vertrag anzufechten. Unterstützung erhielt er von der Handwerkskammer Konstanz und einem juristischen Freund, die ihm bei seinem Vorhaben zur Seite standen.

Rechtliche Auseinandersetzungen und vermeintliche „Telefonfallen“

Die Blue GmbH ist ein SEO-Anbieter, der Kunden durch gezielte Werbeanrufe akquiriert. Hierbei sind die Praktiken der Firma umstritten. Recherchen zeigen, dass Schuster nicht der einzige Betroffene ist. Immer wieder berichten Verbraucher von ähnlichen Erfahrungen. Die Blue GmbH wird häufig mit sogenannten „Telefonfallen“ in Verbindung gebracht, etwa durch das Drängen auf einen Vertrag am Telefon. Oft werden Verbraucher angeschrieben, nachdem sie am Telefon zustimmend auf Fragen reagiert haben, auch wenn kein tatsächlicher Vertrag abgeschlossen wurde.

Ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Rheine bestätigte die problematischen Arbeitsweisen der Blue GmbH. Diese stellte einen Fall dar, in dem sich ein Beklagter gegen die Forderungen der Firma wehren musste. Der Beklagte, ein Tierarzt, stritt ab, dass seine Frau einen Auftrag erteilt hatte. Das Gericht wies die Klage ab, da die Blue GmbH nicht nachweisen konnte, dass ein Dienstvertrag mit dem Beklagten geschlossen wurde. Dabei wurde auch als unzureichend bewertet, dass die vorgelegte Computertranskription nicht als Beweis für einen Abschluss des Vertrages diente.

Warnungen für Verbraucher und legale Optionen

Die Vorgehensweise der Blue GmbH entspricht einem weit verbreiteten Muster, das Verbraucher in eine Zwangslage bringt. Nach einem Anruf sind viele Betroffene überrascht von Rechnungen, obwohl sie nichts bestellt haben. Das Drängen zur Zustimmung kann dabei in Form von harmlosen Fragen erfolgen, die jedoch manipulative Absichten verdecken. Verbraucherzentralen raten dazu, bei unberechtigten Forderungen aktiv zu werden und Musterbriefe zur Abwehr dieser Rechnungen zu verwenden.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist, bei unerlaubten Werbeanrufen Notizen über den Anrufer zu machen. Informationen wie Name, Unternehmen, Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalte können nützlich sein, um Beschwerde bei der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur einzureichen. Betroffenen wird geraten, im Zweifel die eigene Bank zu kontaktieren, wenn unklare Abbuchungen erfolgen.

In Anbetracht der Tragweite dieser Problematik haben Ralf Schuster und seine Frau beschlossen, andere Verbraucher zu warnen und auf die Machenschaften der Blue GmbH hinzuweisen. Schwäbische berichtet über die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, während Richter Recht die rechtlichen Konsequenzen dieser Praktiken näher beleuchtet. Verbraucher können sich auf der Website der Verbraucherzentrale informieren und Unterstützung erhalten, um sich gegen solche unrechtmäßigen Forderungen zur Wehr zu setzen.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Bad Säckingen, Deutschland
Beste Referenz
schwaebische.de
Weitere Infos
richterrecht.com

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