
Das Heidekreis-Klinikum (HKK) plant, im Rahmen einer umfassenden Umstrukturierung mehrere Fachbereiche bis Ende 2025 nach Walsrode zu verlagern. Diese Maßnahme ist eine direkte Reaktion auf die Krankenhausreform, die im Januar 2025 in Kraft trat. Im Mittelpunkt dieser Reform steht die Forderung nach einer grundlegenden Neustrukturierung der Krankenhausfinanzierung, die eine bundesweit einheitliche Umsetzung von Mindeststandards für Personal, Ausstattung und Fachrichtungen verlangt. Die Finanzierung wird künftig nicht mehr nach erbrachten Leistungen, sondern durch festgelegte Qualitätsstandards geregelt. Dies wurde auch durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz im Bundesrat beschlossen, was den Druck auf die Kliniken erhöht, sich diesen Anforderungen anzupassen.
Ab April 2025 sind die Kliniken verpflichtet, ihre Leistungsbereiche zur Genehmigung anzumelden, und ab 2027 werden diese Anforderungen verbindlich. Der Geschäftsführer des HKK, Dr. Achim Rogge, hebt die Notwendigkeit der Zusammenlegung hervor, um die medizinische Versorgung für die Bevölkerung auch in Zukunft sicherzustellen. Statistiken zeigen, dass der Fachkräftemangel, gepaart mit den bevorstehenden Renteneintritten, bis 2028 einen Verlust von etwa 200 Mitarbeitern nach sich ziehen könnte. Ein Anstieg der Personalkosten um 8 % im vergangenen Jahr hat zudem die Dringlichkeit der Neustrukturierung unterstrichen.
Fachbereiche der Verlagerung
Die Verlagerungen beginnen mit der Nephrologie im April 2025, gefolgt von der Unfallchirurgie, Orthopädie und Neurologie bis zum Sommer 2025. Bis zum Ende des Jahres 2025 sollen auch die Kardiologie, Notaufnahme, Radiologie und Intensivmedizin nach Walsrode verlegt werden. Auch die Geburtshilfe und die Kinderklinik werden zusammengelegt; hierbei wird die Bettenanzahl auf vier bis sechs reduziert. Experten betonen, dass die bestehenden Gebäude in Walsrode sowohl modernere als auch effizientere Rahmenbedingungen bieten als die in Soltau.
Ein wichtiger Aspekt der Reform ist, dass jeder Standort des Heidekreis-Klinikums separat betrachtet werden muss. Um die Genehmigung für die neuen Leistungsgruppen zu erlangen, müssen Einrichtungen spezifische Anforderungen hinsichtlich qualifiziertem Personal, geeigneten Räumlichkeiten und Mindestfallzahlen erfüllen. Dies könnte eine Schließung beider Standorte verhindern, da der Neubau in Bad Fallingbostel eine Grundlage zur wirtschaftlichen Stabilität darstellen könnte, deren Fortschritt jedoch weiterhin gut verläuft.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Finanziell gesehen sind die Herausforderungen enorm. Der Landkreis erwartet durch die Verlagerungen Einsparungen von etwa 14,9 Millionen Euro. Ohne diese Anpassungen könnte das Defizit des Krankenhauses beängstigende 51 Millionen Euro betragen. Der Aufsichtsrat des Klinikums hat bereits über die wirtschaftliche Situation diskutiert und die Geschäftsführung beauftragt, Vorschläge zur wirtschaftlichen Konsolidierung zu unterbreiten. Die Zustimmung der Gesellschafter des Klinikums für die geplanten Maßnahmen wird am 21. März erwartet.
Der geplante Umzug in die neue Klinikanlage in Bad Fallingbostel wird für Ende 2028 angestrebt. Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, sind grundlegende organisatorische Veränderungen erforderlich, die in enger Abstimmung mit dem Land Niedersachsen genehmigt werden müssen. Die Auswirkungen der aktuellen Reformen sind erheblich, da sie das gesamte Gesundheitssystem im Heidekreis betreffen und langfristige Konsequenzen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit sich bringen werden.
Für weitere Informationen zur Krankenhausreform können interessierte Leser die Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit besuchen: bundesgesundheitsministerium.de.
Mehr Details finden Sie in den Berichten von Kreiszeitung und Heidekreis.de.