
Ab März 2025 wird die Zeitarbeitsbranche in Deutschland mit einer signifikanten Lohnerhöhung aufwarten. Rund 800.000 Beschäftigte werden von dieser Erhöhung profitieren, die im Durchschnitt 3,8 Prozent beträgt. Diese Gehaltserhöhung resultiert aus einer Vereinbarung zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und ist Teil eines größeren Tarifabschlusses, der auch eine Erhöhung der Löhne im Jahr 2024 umfasst.
Die Löhne steigen in zwei Stufen: Die erste Anhebung um 3,7 Prozent trat bereits am 1. Oktober 2024 in Kraft, während die nächste am 1. März 2025 erfolgen wird. Damit steigt der niedrigste Stundenlohn in der Entgeltgruppe 1 von 13,50 Euro auf 14,53 Euro, was mehr als 13 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro liegt. Solche Entwicklungen dürften die Attraktivität von Zeitarbeit erhöhen und sind eine Antwort auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten.
Neue Vergütung und Urlaubsgeld
Zu den Änderungen gehören auch die neuen Stundenlöhne. Diese wurden wie folgt festgelegt:
Entgeltgruppe | Neuer Stundenlohn | Alter Stundenlohn |
---|---|---|
1 | 14,53 Euro | 14,00 Euro |
2a | 14,85 Euro | 14,31 Euro |
2b | 15,23 Euro | 14,67 Euro |
3 | 16,21 Euro | 15,62 Euro |
4 | 17,14 Euro | 16,51 Euro |
5 | 19,21 Euro | 18,51 Euro |
6 | 21,33 Euro | 20,55 Euro |
7 | 24,82 Euro | 23,91 Euro |
8 | 26,57 Euro | 25,60 Euro |
9 | 27,87 Euro | 26,85 Euro |
Zusätzlich zu den Lohnerhöhungen wird auch das Urlaubsgeld erhöht. Beschäftigte erhalten nach sechs Monaten 222,82 Euro, im zweiten und dritten Jahr sind es 334,23 Euro, und ab dem vierten Jahr sogar 445,63 Euro. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die finanzielle Situation der Beschäftigten verbessern, sondern auch Anreize schaffen, in der Zeitarbeitsbranche zu bleiben.
Langfristige Perspektive und Tarifverträge
Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 18 Monaten und kann zum 30. September 2025 gekündigt werden. In dieser Zeit sind weitere Entgelterhöhungen nicht ausgeschlossen. Der DGB hebt die Bedeutung dieser Abschlüsse hervor, die den Beschäftigten in der Leiharbeit zugutekommen. Tarifverträge, die für tarifgebundene Mitgliedsunternehmen des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) gelten, sichern zudem, dass diese neuen Löhne auch tatsächlich zu den Beschäftigten gelangen.
Um sicherzustellen, dass leihweise Beschäftigte fair bezahlt werden und keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne umgangen werden, gelten für Zeitarbeitsunternehmen strenge Richtlinien. Diese Maßnahmen könnten das Vertrauen in die Branche stärken und zur Schaffung stabiler Arbeitsverhältnisse beitragen. Die Entwicklungen in der Zeitarbeitsbranche zeigen klar, dass durch entschlossene Verhandlungen und Tarifabschlüsse die Lebensqualität der Beschäftigten verbessert werden kann.
Für detaillierte Informationen über die Lohnerhöhungen und die spezifischen tariflichen Bestimmungen sei auf die Berichte von Ruhr24 und IG Metall verwiesen sowie auf die umfassenden Details der tariflichen Rahmenbedingungen, die auf der Seite des DGB zu finden sind: DGB.