
Im östlichen Teil von Balingen ist eine Situation entstanden, die sowohl Spaziergänger als auch die Stadtverwaltung in Aufregung versetzt hat. Eine provisorische Wellblechwannen-Brücke, die über den Reichenbach führte und die Wiesen unterhalb der Heselwanger Straße mit dem beliebten Wandergebiet „Hangen“ verband, ist verschwunden. Die plötzliche Abwesenheit der Brücke zwingt Passanten, einen Umweg über den Reichenbacherhof in Kauf zu nehmen, was die Zugänglichkeit der Region deutlich einschränkt.
Die Brücke wurde durch Unbekannte in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durch eine neue Holzbrücke ersetzt, die laut ersten Einschätzungen stabiler und für Radfahrer passierbar war. Diese neue Konstruktion wurde jedoch von der Stadtverwaltung Balingen umgehend entfernt, da sie nie offiziell genehmigt wurde. Die Stadt verwies auf die Verantwortung als Grundstückseigentümer und die damit verbundene Verkehrssicherungspflicht, wonach illegale Bauten nicht geduldet werden können. Diese Maßnahmen waren Teil von „pflegerischen Maßnahmen“, die die Stadt ergreifen musste.
Die Situation nach dem Abbau der Brücke
Nach dem Rückbau der illegalen Brückenkonstruktion lag der abgetrennte Rest zweigeteilt neben dem Reichenbach. Auffällig ist, dass mutmaßlich Spaziergänger sofort reagierten und einen Teil der Brücke erneut über den Bach errichteten. Zusätzlich wurden Trittsteine ausgelegt, um den Zugang zu erleichtern. Dies könnte darauf hindeuten, dass das Bedürfnis nach einer sicheren Überquerung des Reichenbachs stark ausgeprägt ist. Die Frage bleibt jedoch, wie lange dieser improvisierte Zugang bestehen bleiben wird.
Im Sommer könnte der Reichenbach an dieser Stelle für mehrere Wochen trocken fallen, was die Sorge vor nassen Füßen vorübergehend beseitigen könnte. Diese Möglichkeit ist vor allem für die Anwohner und Wanderfreunde von Bedeutung, die regelmäßig diese Gegend besuchen.
Rechtliche Aspekte der Verkehrssicherungspflicht
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verkehrssicherungspflicht spielen in diesem Fall eine entscheidende Rolle. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) ist in der Regel der einzelne Bauunternehmer für die Verkehrssicherung auf Baustellen verantwortlich. Dabei müssen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften beachtet werden, die den Schutz von Versicherten vor gefährlichen Situationen zum Ziel haben. Diese Vorgaben betreffen hauptsächlich das Bauunternehmen, jedoch haben auch Architekten und Bauherren eine sekundäre Verkehrssicherungspflicht, insbesondere wenn Gefahrenquellen erkannt werden oder hätten erkannt werden müssen.
Ein Bauherr kann von seiner Verantwortung für die Verkehrssicherheit weitgehend befreit werden, wenn er einen erfahrenen Architekten mit der Planung und Bauleitung beauftragt. Diese Entlastung greift jedoch nicht, wenn der Bauherr selbst Gefahren erkennt und keine Maßnahmen ergreift. In diesem Kontext könnte die Stadtverwaltung Balingen gefordert sein, Verantwortung zu übernehmen, wenn eine Gefahrenlage erkennbar ist und keine Abhilfe geschaffen wird.
Die Situation rund um den Reichenbach ist nicht nur eine Herausforderung für die Stadtverwaltung, sondern auch ein Spiegelbild der rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Bauwesen gelten. Die weiterführenden Fragen, wie lange die provisorische Brücke durch Spaziergänger bestehen bleibt und welche rechtlichen Schritte die Stadt eventuell noch einleiten könnte, sind noch offen.
Für weitere Informationen und Details zu den rechtlichen Aspekten der Verkehrssicherungspflichten ist ein Blick in die Informationen des Bundesgerichtshofes ratsam. Auch die Schwäbische bietet umfassende Einblicke in die Situation vor Ort.