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Richtermangel in Brandenburg: Wer profitiert von langen Verfahren?

In Brandenburg stehen zahlreiche Ermittlungsverfahren vor großen Herausforderungen, da sie nicht fristgerecht bearbeitet werden können. Ein zentrales Problem ist der erhebliche Mangel an Richtern und Staatsanwälten. Im Jahr 2024 wurden aufgrund überlanger Verfahrensdauer gleich sechs Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen. Diese Zahl stellt einen Anstieg von vier Entlassungen im Vergleich zum Vorjahr dar. Seit 2019 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 17 mutmaßliche Täter ohne Urteil aus der U-Haft entlassen, was die besorgniserregende Situation weiter verdeutlicht. Laut Strafprozessordnung darf die Untersuchungshaft nur unter bestimmten Bedingungen länger als sechs Monate dauern, was in vielen Fällen nicht mehr gewährleistet ist.

Besonders kritisch ist, dass zwei der entlassenen Beschuldigten, die des illegalen Drogenhandels verdächtigt werden, etwa neun Monate in U-Haft verbracht haben, bevor sie auf freien Fuß kamen. Die Hauptverhandlung in diesen Fällen war für den Zeitraum zwischen Mai und Juli 2024 angesetzt. In den übrigen vier Verfahren wurden den Tatverdächtigen Totschlag, versuchter Diebstahl, Einschleusen von Ausländern und Raub vorgeworfen. Einige dieser Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, während eines der Verfahren vorläufig eingestellt wurde und in einem weiteren ein nicht rechtskräftiges Urteil erging.

Ein systematisches Problem

Die Situation in Brandenburg spiegelt ein bundesweites Problem wider. Laut einer Anfrage der AfD-Landtagsfraktion waren im Jahr 2019 bereits sieben Tatverdächtige aufgrund zu langwieriger Ermittlungsverfahren aus der U-Haft entlassen worden. In den Jahren 2020 bis 2022 kamen zwei weitere Fälle hinzu. Der Deutsche Richterbund berichtete Mitte 2023, dass es in Deutschland an rund 1.500 Richtern und Staatsanwälten mangelt. Diese personellen Engpässe führen dazu, dass die Zahl der offenen Verfahren in Deutschland auf fast 850.000 angestiegen ist. Dies entspricht einem Anstieg um 28 Prozent im Vergleich zu Mitte 2021.

Die Justiz steht zudem vor einer weiteren Herausforderung: Der Altersdurchschnitt von Richtern und Staatsanwälten wird immer höher. Einem Warnbericht des Deutschen Richterbundes aus dem Jahr 2016 zufolge könnten bis 2030 etwa 41 % der Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen, ohne dass adäquater Nachwuchs vorhanden ist.

Gegenmaßnahmen werden ergriffen

Um dem Personalmangel entgegenzuwirken, hat das niedersächsische Justizministerium ein Projekt namens „Justizassistenz“ ins Leben gerufen, um junge Juristen für die Karriere in der Justiz zu gewinnen. Ein Beispiel dafür ist Tabea Roßmann, eine 24-jährige Rechtsreferendarin, die bereits praktische Erfahrungen gesammelt hat und Richterin werden möchte. Der Rückgang der Anzahl der Juristen mit Befähigung zum Richteramt ist alarmierend: Von über 10.000 im Jahr 2001 auf etwa 7.500 im Jahr 2017.

In Brandenburg wurden in den letzten zwei Jahren 133 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen, jedoch deckt dies nicht den tatsächlichen Bedarf. Um die Attraktivität des Richterberufs zu erhöhen, fordert der Richterbund eine Verbesserung der Richterbesoldung. In Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten, wie Frankfurt am Main, hat die Justiz Schwierigkeiten, qualifizierte Juristen zu rekrutieren.

Die Notwendigkeit für ein Umdenken in der Justiz ist klar. Eine Erhöhung der Digitalisierung und die Anpassung an die Bedürfnisse zukünftiger Juristen könnten entscheidend sein, um den Personalbedarf zu decken sowie die Effizienz in der Bearbeitung von Verfahren zu steigern und somit die bestehenden Probleme zu beheben.

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Brandenburg, Deutschland
Beste Referenz
rbb24.de

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