
Am Donnerstag, dem 6. März, wird es um 12 Uhr vor dem Landgericht Halle an der Saale zur Verhandlung zwischen dem rechtsextremen Magazin COMPACT und der Online-Advocacy-Organisation Campact kommen. Campact hat den Chefredakteur von COMPACT, Jürgen Elsässer, verklagt, weil er öffentlich behauptete, die Organisation werde von George Soros sowie seinen Open Society Foundations und der Bundesregierung finanziert. Der Streitpunkt betrifft die Frage, ob diese Äußerungen als Fake News eingestuft werden können. Campact wirft Elsässer vor, statt vom Verein tatsächlich vom umfassenden Netzwerk zu sprechen. Das Netzwerk besteht aus dem Campact e. V., der Demokratiestiftung Campact und der HateAid GmbH, die zu 50 % dem Campact-Verein gehört.
Jürgen Elsässer hat in der Vergangenheit beteuert, dass erhebliche Summen in diese dreigliedrige Struktur investiert werden, und er stellt in Frage, wie Campact in Wahlkämpfen so viel Geld mobilisieren konnte. Die rechtlichen Streitigkeiten könnten weitreichende Folgen haben, da die Anwälte von COMPACT Belege vorgebracht haben, die die Erfolgsaussichten von Elsässer erhöhen. Ein möglicher Sieg könnte zudem einen Präzedenzfall für die patriotische Opposition darstellen. Die Verhandlung wird in einem angespannten politischen Klima stattfinden, das zuletzt durch das Verbot von COMPACT und verwandten Organisationen durch die deutsche Innenministerin Nancy Faeser geprägt wurde.
Politisches Klima und Verbote
Am 4. März 2025 kündigte Innenministerin Nancy Faeser das Verbot des Magazins COMPACT, der zugehörigen Verlagsgesellschaft Compact-Magazin GmbH und der Filmproduktionsfirma Conspect Film an. Faeser beschuldigte das Magazin, Hass gegen Juden, Menschen mit Migrationshintergrund und die parlamentarische Demokratie zu schüren. In der Folge führten Polizeieinheiten Razzien in vier deutschen Regionen durch, die mit den betroffenen Organisationen sowie deren Management in Verbindung stehen. Faeser bezeichnete COMPACT als „zentrale Sprachrohr der rechtsextremen Szene“. Das Magazine veröffentlicht seit 2010 und hat eine Auflage von etwa 40.000 Exemplaren, ergänzt durch einen Online-Videokanal (Compact TV).
Die rechtsextreme Partei Alternative für Deutschland (AfD), die bei der letzten Europawahl 15,9 % der Stimmen erhielt und sich als zweitstärkste Kraft positionierte, kritisierte das Verbot vehement. Die führenden Köpfe der AfD, Alice Weidel und Tino Chrupalla, bezeichneten die Maßnahmen als einen ernsthaften Schlag gegen die Pressefreiheit und warfen Faeser vor, ihre Autorität für die Unterdrückung kritischer Berichterstattung zu missbrauchen. Das Verbot reflektiert eine beunruhigende Entwicklung in Bezug auf die Pressefreiheit und den Umgang mit rechtsextremen Inhalten in Deutschland.
Der Hintergrund des Rechtsextremismus in Deutschland
Die Wurzeln des bundesdeutschen Rechtsextremismus reichen weit zurück und haben sich in vier Phasen entwickelt, die durch verschiedene gesellschaftliche Veränderungen geprägt sind. Während die ersten Phasen zwischen 1945 und 1990 durch unterschiedliche Wahlergebnisse und Widerstände gegen die parlamentarische Demokratie charakterisiert sind, hat die AfD in der aktuellen Phase seit 1990 besorgniserregende Wahlerfolge erzielt und ein großes Wählerpotenzial absorbiert. Trotz sinkender Mitgliederzahlen zeigen die Militanz und Gewaltbereitschaft innerhalb des Rechtsextremismus eine besorgniserregend hohe Stabilität.
Am Vortag der Verhandlung, also am 5. März, fand ein patriotischer Aschermittwoch in Göda statt, organisiert von Aufbruch Deutschland. Die Veranstaltung wird in der Gaststätte Zum Hirsch abgehalten und verspricht, ein Treffpunkt für Sympathisanten der rechten Szene zu werden. COMPACT wird mit einem Stand vertreten sein, und auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse wird dort sprechen, was die politische Brisanz der anstehenden Gerichtsverhandlung zusätzlich unterstreicht.