
Am Freitagabend, den 8. März 2025, wurde die Polizei in Halberstadt zu einem alarmierenden Vorfall auf einem Rewe-Parkplatz in der Klusstraße gerufen. Um etwa 20:45 Uhr fielen dort zwei Schüsse, die von einem 45-jährigen Mann mit einem pistolenähnlichen Gegenstand abgegeben wurden. Dieser Fluchtversuch des Täters führte ihn zu Fuß in die Westerhäuser Straße.
Die Polizei reagierte prompt und setzte ein Großaufgebot ein, um nach dem flüchtigen Schützen zu fahnden. Vor Ort suchten die Beamten nach Hinweisen und weiteren Beweismitteln. Der Verdächtige, der bereits polizeibekannt ist, konnte kurze Zeit später in seiner Wohnung in der Westerhäuser Straße festgenommen werden. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten eine Schreckschusspistole samt Zubehör.
Ursache des Vorfalls
Nach ersten Ermittlungen war eine Streitigkeit zwischen dem Mann und anderen Personen der unmittelbare Anlass für die Schüsse. Die Untersuchungen der Polizei konzentrieren sich nun auf die genauen Umstände des Vorfalls. Ein Ermittlungsverfahren wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Gemäß der rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland ist für den Besitz und das Führen einer Schreckschusswaffe ein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese Art von Waffe ist eine Nachbildung von echten Schusswaffen, die jedoch keine Projektile verschießt. Dennoch kann das Abfeuern aus kurzer Nähe schwere Verletzungen verursachen oder sogar tödlich enden. Schreckschusswaffen funktionieren häufig mit Reizgas oder Kartuschenmunition und erzeugen einen lauten Knall.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Um einen kleinen Waffenschein zu erhalten, müssen Antragsteller volljährig sein und nachweisen, dass sie zuverlässig und persönlich geeignet sind. Hierzu ziehen die Behörden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie der staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister heran. Das Führen einer Schreckschusswaffe ist nur in Notwehr- oder Notstandssituationen erlaubt. Andernfalls droht eine Strafverfolgung.
Die Gesetzgebung verbietet zudem das Schießen in der Öffentlichkeit, es sei denn, es geschieht zur Selbstverteidigung. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. Die Aufbewahrung einer Schreckschusspistole in der eigenen Wohnung ist ohne spezielle waffenrechtliche Erlaubnis möglich, jedoch muss beim Transport eine ungeladene Waffe mitgeführt werden.
Dieses Ereignis unterstreicht nicht nur die Herausforderungen, die mit dem Umgang von Waffen, auch wenn es sich um Schreckschusswaffen handelt, verbunden sind, sondern auch die Relevanz einer sorgfältigen Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Waffenscheinen und des verantwortungsvollen Umgangs mit solchen Gegenständen. [tag24] berichtet über die raschen und damit verbundenen Maßnahmen der Polizei, während [mdr] auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinweist, die den Besitz und Gebrauch dieser Waffen regeln. Für eine detaillierte Erklärung der Waffengesetze in Deutschland stellt [juraforum] weitere Informationen zur Verfügung.