
Am 10. März 2025 haben die Koalitionsparteien Union und SPD grundlegende Änderungen an der Schuldenbremse sowie die Einrichtung eines 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögens für Infrastrukturprojekte angekündigt. Diese Maßnahmen erfordern eine grundgesetzliche Anpassung, für die die Zustimmung der Grünen notwendig ist. Der Co-Chef der Grünen, Felix Banaszak, übt jedoch scharfe Kritik und fordert eine frühere Einbeziehung der Partei in die Verhandlungen, anstatt erst nach Vorliegen von Ergebnissen zu entscheiden. Er äußert Bedenken, dass die finanziellen Mittel möglicherweise für Wahlversprechen der Union und SPD genutzt werden könnten, obwohl Friedrich Merz vor den Wahlen neue Schulden ausgeschlossen hatte.
Die Diskussion um die Schuldenbremse ist in dieser Woche besonders relevant. Banaszak und andere Grüne betonen, dass die Zustimmung nicht um den Preis von kurzsichtigen Wahlgeschenken erteilt werden darf. Bernd Baumann, ein Vertreter der AfD, hat Merz vorgeworfen, die Schuldenbremse massiv zu brechen, was die Debatte zusätzlich anheizt. Der Bundesrat muss mit einer Zweidrittelmehrheit der Grundgesetzänderung zustimmen, was angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse eine Herausforderung darstellt.
Planung und Zeitrahmen für die Gesetzgebung
Der Bundestag wird am 13. März erstmals über die geplanten Änderungen an der Schuldenbremse beraten, die in die zuständigen Ausschüsse verwiesen werden sollen. Eine entscheidende dritte Lesung ist für den 18. März zugesagt. Das Ziel ist, die Reformen noch im bestehenden Bundestag zu verabschieden, um Verhandlungen mit der Linken zu vermeiden. Da die Linke die Schuldenbremse ebenfalls kritisiert, könnten hier weitere rechtliche Auseinandersetzungen entstehen. Die AfD plante sogar eine Klage beim Bundesverfassungsgericht, um die Legitimität des alten Bundestages in dieser Angelegenheit in Frage zu stellen.
Die angestrebte Grundgesetzänderung wird zwei Formulierungen beinhalten, um bundesweite schuldenfinanzierte Investitionen in Aufrüstung und Infrastruktur zu ermöglichen. Nach den aktuellen Regelungen darf der Bund sich lediglich um 0,35% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verschulden. Die Reform sieht vor, dass Aufrüstungsinvestitionen, die über 1% des BIP hinausgehen, nicht auf diese Schuldenbremse angerechnet werden.
Reaktionen und Herausforderungen
Grüne Finanzminister aus verschiedenen Bundesländern, darunter Danyal Bayaz aus Baden-Württemberg, fordern eine gerechte Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen, insbesondere für die Länder. Aktuell tragen Länder und Kommunen 60% der staatlichen Investitionen. Bayaz betont, dass das Geld für zukunftsweisende Projekte und nicht für Wahlgeschenke verwendet werden sollte. Die FDP zeigt sich gesprächsbereit bezüglich der Verteidigungsausgaben, lehnt aber den entsprechenden Sondertopf zur Infrastruktur ab.
Die Zustimmung im Bundesrat könnte durch die Stimmen kleinerer Parteien erschwert werden. Der Druck auf den Unionskanzlerkandidaten Friedrich Merz ist hoch; es besteht die Notwendigkeit, die Positionen der CDU in den laufenden Sondierungen durchzusetzen. Dies wird eine schwierige Balance, insbesondere angesichts der fehlenden Zwei-Drittel-Mehrheit von Union, SPD und Grünen im neuen Bundestag.
Ob eine Einigung erzielt werden kann, hängt maßgeblich von den bevorstehenden Gesprächen und möglichen Kompromissen innerhalb der Parteien ab. Alle Seiten haben jedoch signalisiert, dass sie bereit sind, sich konstruktiv zu engagieren. Der Fokus bleibt darauf gerichtet, eine tragfähige Lösung zu finden, die den finanziellen Herausforderungen Rechnung trägt und gleichzeitig die politischen Implikationen im Auge behält. Mehr dazu hat tagesschau.de berichtet. Die weiteren Entwicklungen sind in der nächsten Sitzungswoche zu erwarten, wie auch bei welt.de zu lesen ist, während merkur.de weitere rechtliche und politische Aspekte beleuchtet.