
Am Mittwochnachmittag kam es in Überlingen zu einem schweren Vorfall, bei dem eine 24-jährige Mitarbeiterin verletzt wurde. Der Zwischenfall ereignete sich auf einer Wiese im Bereich Steinhöfe, als ein 19-jähriger Drohnenpilot eine große landwirtschaftliche Drohne, die über 60 kg wiegt, zum Düngemittelausbringen startete. Der Pilot ließ die Drohne gegen 13:30 Uhr starten, doch der Deckel des Düngemitteltanks öffnete sich in geringer Höhe.
Die Mitarbeiterin hatte den Deckel der bereits gelandeten Drohne schließen wollen, als sie unglücklicherweise in die rotierenden Propellerblätter geriet. Dies führte zu tiefen Schnittverletzungen an ihrem Oberschenkel und an einer Hand. Die verletzte Frau wurde daraufhin in einer Klinik behandelt.
Ermittlungen gegen den Drohnenpiloten
Die zuständigen Behörden leiteten Ermittlungen gegen den Drohnenpiloten wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Der Polizeiposten Flughafen des Polizeireviers Friedrichshafen hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Solche Vorfälle werfen auch Fragen zur Sicherheit und zu den Vorschriften im Umgang mit modernen Drohnentechnologien auf.
In diesem Kontext ist es wichtig zu erwähnen, dass bundesweit einheitliche Mindeststandards für Drohneneinsätze durch das Konzept EGRED 2 gewährleistet werden sollen. Diese Standards umfassen Bereiche wie Einsatzplanung, -durchführung, -nachbereitung, sowie Aus- und Fortbildung. Ziel ist es, die Sicherheit von Drohneneinsätzen am Boden und in der Luft zu erhöhen, ohne die Effektivität der Einsätze zu beeinträchtigen. EGRED wurde erstmals 2019 vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) erarbeitet und anschließend aktualisiert.
Die neue Auflage, EGRED 2, berücksichtigt die aktuelle nationale und europäische Rechtslage und integriert Erkenntnisse aus der Einsatzpraxis. Damit zielt sie darauf ab, den Anforderungen an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gerecht zu werden.