
Der Zugang zu Fachärzten in Deutschland könnte sich durch die Einführung eines dringlichen Überweisungscodes deutlich verbessern. Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht die bestehenden Herausforderungen: Ulrich Jander musste elf Wochen auf einen Termin bei einem Venenfacharzt warten, nachdem seine Hausärztin ihm eine Überweisung ausgestellt hatte. Während dieser Wartezeit litt er unter Schmerzen in den Füßen und hielt die Wartezeit für unangemessen lang. Eine Sprechstundenhilfe empfahl ihm, stattdessen eine Akutüberweisung in Anspruch zu nehmen. Diese Form der Überweisung könnte in ähnlichen Fällen viele Patienten entlasten.
Petra Heinevetter von der Stiftung Unabhängige Patientenberatung betont, dass viele Patienten häufig nicht über die Möglichkeit der Akutüberweisung informiert sind. Sie rät, beim Hausarzt nachzufragen, wenn eine Überweisung als nicht dringlich empfunden wird. Diese Empfehlung zielt darauf ab, unnötige Ressourcen zu sparen und schnellere Termine für tatsächlich dringliche Fälle zu generieren. Besonders wichtig hierbei ist die Frage nach einem möglichen Dringlichkeitscode oder der Notwendigkeit einer Vermittlung durch den Hausarzt, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Rolle der Akutüberweisung
Eine Akut-Überweisung ist eine dringliche Überweisung zu einem Facharzt, die speziell bei akuten Beschwerden genutzt wird. Im Gegensatz zu regulären Überweisungen, die innerhalb von vier Wochen eingelöst werden können, müssen Akut-Überweisungen innerhalb von 14 Tagen vom Facharzt angenommen werden. Wie auf ueberweisungsheld.de erläutert, tritt der Dringlichkeitsvermerk auf der Überweisung in Kraft, um die Terminvergabe zu beschleunigen.
Ab dem 1. Januar 2023 wurden neue Regelungen zur Akutterminvergabe eingeführt. Diese sollen den Patienten zugutekommen, indem die Wartezeiten für Akutpatienten verkürzt und mehr Termine zur Verfügung gestellt werden. Die Terminservicestelle (TSS), die unter der Nummer 116 117 erreichbar ist, spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Nutzung dieser Service-Stelle ist kostenlos und steht allen gesetzlich Versicherten offen.
Finanzielle Anreize für Ärzte
Ärzte erhalten extrabudgetäre Vergütungen für die Vermittlung von Facharztterminen, wenn diese durch die TSS erfolgen. Dies umfasst auch zeitgestaffelte Zuschläge, die von der Dringlichkeit des Termins abhängen: 200% bei kurzfristigen Akutfällen, 100% innerhalb von vier Tagen, 80% innerhalb von 14 Tagen und 40% bei Terminen bis zu 35 Tagen. Zudem erhalten Haus- und Kinderärzte eine Pauschale von 15 Euro für die Vermittlung eines dringenden Termins. Darüber hinaus ist der Hausarzt dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Termine zu beurteilen und in der Patientenakte zu dokumentieren.
Die Einführung dieser Regelungen und die Implementierung der elektronischen Patientenakte sollen den Zugriff auf medizinische Informationen verbessern und die Patientenversorgung insgesamt effizienter gestalten. Patienten sind angehalten, ihren Hausarzt über die Dringlichkeit ihrer Beschwerden zu informieren, um gegebenenfalls eine Akutüberweisung zu erhalten. Über kbv.de wird nähere Informationen zu den Regelungen zur Terminvermittlung angeboten.