
Am 12. März 2025 hat die Gerry Weber International AG erneut einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Diese Nachricht wurde am Dienstag bekannt gegeben und kam für viele Mitarbeiter nicht unerwartet. Vorangegangen war eine Pflichtveranstaltung in der Zentrale an der Neulehenstraße, zu der auch Mitarbeiter aus dem Homeoffice eingeladen waren. Janina Hirsch, die Gewerkschaftssekretärin der IG Metall in Bielefeld, bestätigte diese Informationen.
In der Branchengemeinschaft gibt es eine wachsende Besorgnis über die finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens. Gerry Weber hat bereits seit dem 25. Januar 2019 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung laufen. Die Tochtergesellschaft GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG befindet sich in einem ähnlichen Verfahren, das am 1. Mai 2019 eröffnet wurde.
Insolvenzplan mit breiter Zustimmung
Trotz der prekären Lage hat die Gerry Weber International AG in einem weiteren Schritt einen Insolvenzplan vorgelegt, der von den Gläubigern mit großer Mehrheit angenommen wurde. Diese Zustimmung kam von allen Gläubigergruppen, jedoch nicht von den Aktionären, die aus der Gesellschaft ausscheiden sollen. Der Insolvenzplan zielt darauf ab, eine finanzielle Restrukturierung sowie eine operative Neupositionierung des Unternehmens zu erreichen.
Wesentlicher Bestandteil des Plans sind Maßnahmen zur finanziellen Sanierung, die eine drastische Herabsetzung des Grundkapitals von 45.895.960 Euro auf 8.733 Euro beinhalten, gefolgt von einer Kapitalerhöhung auf 1.025.000 Euro. Diese neuen Aktien sollen von Robus Capital Management Ltd. und Whitebox Advisors LLP gezeichnet werden. Investoren haben sich bereit erklärt, bis zu 49,2 Millionen Euro zur Befriedigung der Gläubiger und zur Finanzierung des operativen Geschäfts bereitzustellen.
Zukünftige Schritte und Herausforderungen
Die erfolgreiche Durchführung des Insolvenzplans hängt von der gerichtlichen Bestätigung ab. Das Gericht muss über den Antrag auf Minderheitenschutz entscheiden, der gestellt wurde, um die fehlende Zustimmung der Aktionäre gemäß § 245 Insolvenzordnung ersetzen zu können. Stefan Meyer, der Sachwalter des Verfahrens, erwartet die Aufhebung des Insolvenzverfahrens noch in diesem Jahr.
Die Angebote zur Befriedigung der Forderungen an die Gläubiger variieren zwischen 32 % bis über 50 %. Aktionäre hingegen erhalten keine Quotenbefriedigung, solange nicht alle Gläubiger zu 100 % entschädigt sind. Die Situation verdeutlicht die drängenden Herausforderungen, vor denen Gerry Weber steht. Die Notwendigkeit einer strukturierten Sanierungsstrategie ist dabei von entscheidender Bedeutung. Diese sollte die Ursachen finanzieller Schwierigkeiten analysieren und einen klaren Handlungsplan entwickeln, um das Vertrauen der Gläubiger und Investoren wiederherzustellen.
Zusammengefasst zeigt sich, dass Gerry Weber sich in einer kritischen Phase befindet. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um die Zukunft des Unternehmens nachhaltig zu sichern und die Gläubigerbedürfnisse zu befriedigen. In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen stehen sowohl das Unternehmen als auch seine Mitarbeiter vor einer ungewissen Zukunft, während die gerichtlichen Entscheidungen und die Umsetzung des Insolvenzplans abgewartet werden müssen.