
Am 12. März 2025 versammelten sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur 213. Sitzung, um über grundlegende Änderungen des Grundgesetzes zu beraten. Die Sitzung fand am Donnerstag um 12 Uhr statt und dauerte drei Stunden. Im Mittelpunkt stand die Absicht von Union und SPD, Verteidigungsausgaben teilweise von der Schuldenbremse auszunehmen und ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Infrastruktur in Höhe von bis zu einer Billion Euro einzurichten. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Eine zentrale Neuerung, die zur Debatte steht, ist die Einführung eines neuen Artikels 143h im Grundgesetz. Dieser soll die Ermächtigung zur Errichtung eines Sondervermögens für Infrastruktur mit bis zu 500 Milliarden Euro vorsehen, wobei 100 Milliarden Euro für die Bundesländer und Kommunen reserviert sind. Zudem soll geregelt werden, dass Verteidigungsausgaben über 1% des Bruttoinlandsprodukts nicht in die Berechnung der Schuldenbremse einfließen. Um die bestehenden Herausforderungen im Bereich der Sicherheits- und Wirtschaftspolitik anzugehen, ist auch geplant, dass die Bundesländer künftig bis zu 0,35% ihrer Wirtschaftsleistung in neuen Schulden aufnehmen dürfen.
Politische Kontext und notwendige Mehrheiten
Die Notwendigkeit dieser Sitzung ist besonders stark, da der neugewählte Bundestag eine Sperrminorität bei Verfassungsänderungen durch die AfD und die Linke hat. Diese Parteien verfügen über mehr als ein Drittel der Sitze und könnten einem Beschluss der Union und SPD im neuen Bundestag im Weg stehen. Daher soll der alte Bundestag die Änderungen beschließen, bevor der neue konstituiert wird, dessen erste Sitzung bis spätestens 25. März stattfinden muss. Der alte Bundestag bleibt handlungsfähig, bis die neue Legislaturperiode beginnt, wodurch die rechtlichen Grundlagen für die geplanten Änderungen gegeben sind, wie die Tagesschau berichtet.
Die geplanten Gesetzentwürfe umfassen auch Vorschläge von anderen Fraktionen, darunter die Grünen, die fordern, dass Verteidigungsausgaben über 1,5% des BIP nicht unter die Schuldenbremse fallen sollten. Die FDP hingegen möchte das bestehende Sondervermögen der Bundeswehr um weitere 200 Milliarden Euro erhöhen, verbunden mit der Bedingung, dass diese Nutzung nur bei bereits veranschlagten Verteidigungsausgaben von mindestens 2% des BIP erfolgen kann. Ein Kompromiss mit den Grünen wird angestrebt, um die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag zu erreichen.
Ökonomische und rechtliche Bedenken
Die Finanzpolitik der Regierung zielt darauf ab, einen Investitionsstau in Deutschland, der auf mehrere Hundert Milliarden Euro geschätzt wird, aufzulösen. Die Gründe für diese Maßnahmen wurden von Vertretern beider Lager, darunter CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz, die die veränderte außenpolitische Lage hervorheben, thematisiert. Merz hatte im Wahlkampf eine Änderung der Schuldenbremse ausgeschlossen, jedoch wird nun eine Lockerung angestrebt. Dies könnte auch die Handlungsfähigkeit zukünftiger Gesetzgeber gefährden, warnt zum Beispiel der Wirtschaftsexperte Jens Südekum. Darüber hinaus hegen Kritiker Bedenken bezüglich der hohen Zinszahlungen und der damit verbundenen finanziellen Lasten. Um diesen Bedenken zu begegnen, ist das geplante Sondervermögen eine Schlüsselmaßnahme.
In den politischen Diskussionen wird auch die rechtliche Dimension der beabsichtigten Änderungen beleuchtet. Der Rechtsprofessor Hans-Detlef Horn hält die Pläne für verfassungskonform, während sein Kollege Kyrill-Alexander Schwarz Bedenken äußert, dass dem alten Bundestag nicht die Möglichkeit gegeben werden sollte, den neuen vor vollendete Tatsachen zu stellen. Bereits formulierte rechtliche Schritte von Seiten der Linken gegen die Beschlüsse des alten Bundestages zeigen die Spannungen auf, die durch diese weitreichenden Entscheidungen entstehen könnten. So könnte die Linke, falls sie genügend Unterstützung erhält, Normenkontrollklagen oder ein Organstreitverfahren einleiten, was jedoch rechtlich problematisch wäre, wie die Deutschlandfunk analysiert.